• Ihr Nutzen – unser Anspruch

    Immobilienkauf, -verkauf, -vermietung und -verwaltung heißt Vertrauen in die Dienstleistungsfähigkeit des Immobilienfachmanns und der Immobilienfachfrau und deren spezifisches know-how. Die Mehr...
  • Die wesentlichen Inhalte der Alexander Heim-Kiechle GmbH

    und Lindner lifestyle Immobilien Die wesentlichen Inhalte der Alexander Heim-Kiechle GmbH – Immobilienmarketing und Lindner lifestyle Immobilien sind die Bewertung und Vermarktung Mehr...
  • Unsere Marketingstrategie

    beinhaltet die klassische Anzeigenwerbung in der Presse, gestützt von professionell aufbereiteten Exposés (ein Muster-Exposé kann auf Anfrage gerne überlassen werden). Mehr...
  • Unser Vertriebsgebiet

    umfasst im Wesentlichen die geografischen Bereiche: München-Stadtgebiet (bei Vermietung nur dieses Gebiet) München-Einzugsgebiet: im Süden bis Garmisch und zum Chiemsee Mehr...
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Professionelles Immobilienmarketing in München, der Münchener Umgebung und im Allgäu

 

 

Mai 2013
  Gewerbeimmobilien | Wohnimmobilien | Ihr Objekt | Service | Über uns

  

Hallo Frühling!

  

 

Liebe Interessenten,
liebe Kunden und Freunde der Alexander Heim-Kiechle GmbH- Immobilienmarketing! 

 

Hier ist er wieder, der Frühling. Genau so frisch wie das Grün, dass sich endlich an den Bäumen  und Sträuchern zeigt, ist das "Outfit" unseres Newsletters sowie unserer Homepage. 

Wir haben wieder viele interessante Themen rund um die Immobilie für Sie zusammengetragen und wir wünschen Ihnen viel Freude und Spaß beim Lesen.

Und schauen Sie doch mal auf unserer neuen Homepage vorbei >>>

 

Ihr Alexander Heim-Kiechle und das Team 2art

Bayern senkt Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

Am 17.4. hat Bayern als erstes Bundesland die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beschlossen – zunächst nur für München. Demnach kann innerhalb von drei Jahren die Wohnraummiete nur noch um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden statt wie bisher um 20 Prozent. Möglich wird die Änderung durch das neue Mietrechtsänderungsgesetz, das zum 1. Mai 2013 in Kraft treten wird  >>> 

 

Quelle: www.ivd.net

 
 
Fit für den Frühling
Hauseigentümer müssen sich selbst um die Instandhaltung und Erneuerung von Haus und Garten kümmern. Der Frühling ist die richtige Zeit dafür. Der IVD rät, gründliche Inspektionen und gegebenenfalls Instandsetzungsarbeiten während der ersten warmen Tage in Angriff zu nehmen.  >>>

 

Quelle: www.ivd.net

 

 

Bundesgerichtshof erleichtert Vermietern Kündigung
Die Kündigung eines Mieters wegen Zahlungsrückständen ist bereits dann möglich, wenn dieser mit einer Monatsmiete und einem Cent im Zahlungsverzug ist und die Verzugsdauer mindestens einen Monat beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 107/12). Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter eine ordentliche und nicht eine fristlose Kündigung ausspricht. Mehr lesen Sie hier   >>>

 

Quelle: www.immowelt.de

 

 

Wiedereinführung der degressiven AfA
Die Wiedereinführung der degressiven AfA ist ein wichtiges Mittel den Wohnungsbau anzukurbeln
Der IVD begrüßt die von der Bayerischen Staatsregierung angedachte Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung. IVD Süd-Vorstandsvorsitzender Erik Nothhelfer sieht hierin ein wichtiges Mittel den in Immobilien-Brennpunkten stagnierenden Wohnungsbau endlich wieder voranzutreiben. Mehr lesen Sie hier
   >>>

 

Quelle: www.ivd-sued.net

 

 

Risikobereitschaft der Deutschen beim Immobilienkauf steigt
Trotz steigender Immobilienpreise würden sich immer mehr Deutsche für den Kauf einer Immobilie höher verschulden. Das zeigt die Analyse von über 23.500 Kreditanfragen an das Baufinanzierungsportal von ImmobilienScout24. Den ganzen Artikel lesen Sie hier    >>>

 

Quelle: www.ddiv.de

 

 

Studie zur energetischen Sanierung sorgt für Wirbel
Wärmedämmung lohnt sich nicht. Diese Meldung tauchte in der letzten Woche in vielen Medien auf und bezog sich auf eine Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens Prognos. Dieses hatte im Auftrag der deutschen Förderbank KfW die Kosten-Nutzen-Bilanz für die Sanierung von Gebäuden untersucht. Die Ergebnisse sorgten für widersprüchliche Meldungen in den Medien. Den kompletten Bericht finden Sie hier    >>>

 

Quelle: www.ddiv.de

 

 

 

Erbe haftet nicht uneingeschränkt für Mietschulden
Mit Urteil vom 23.01.2013 (VIII ZR 68/12) hat der BGH entschieden, dass der Erbe eines verstorbenen Mieters nicht mit seinem eigenen Vermögen für die Miete einstehen muss, wenn der Erbe das Sonderkündigungsrecht aus § 564 Satz 2 BGB ausübt. Nach der Entscheidung ist in einem solchen Fall die Beschränkung der Haftung auf die Erbmasse zulässig. Das Urteil lesen Sie hier   >>>

 

Quelle: www.ivd.net

 

 

Rauchwarnmelder in Neubauten in Bayern Pflicht
In Bayern müssen seit 1. Januar 2013 neu gebaute Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis 31.12.2017. Bis dann müssen Eigentümer auch alle anderen Wohnungen nachrüsten. Den Gesetzestext finden Sie hier   >>>

 

Quelle: www.ddiv.de

 

 

BFW unterstützt Wiedereinführung der Eigenheimzulage
BFW unterstützt Vorstoß der CSU zur Wiedereinführung / Eigenheimzulage ist Förderung mit breiter gesellschaftspolitscher Wirkung.

Die CSU macht sich für die Wiedereinführung der 2006 abgeschafften Eigenheimzulage stark. Den ganzen Bericht lesen Sie hier   >>>

Quellen:

www.bfw-bund.de und www.verbaende.com

 

 

Berücksichtigung von Leerstand in der Steuererklärung
Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind auch während der Zeit des Leerstands unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar. Mehr lesen Sie hier  >>>

 

Quelle: www.bethgeundpartner.de

Inhalt
Bayern senkt Kappungsgrenze
Fit für den Frühling
BGH erleichtert Kündigung
Wiedereinführung degressive AfA
Risikobereitschaft der Deutschen steigt
Energetische Sanierung sorgt für Wirbel
Erbe haftet nicht ungeschränkt
Rauchwarnmelder in Bayern Pflicht
BFW unterstützte Pläne zur Wiedereinführung der Eigenheimzulage
Berücksichtigung von Leerstand in der Steuererklärung
Alexander Heim-Kiechle

Tel: (089) 2 55 44 3 - 0
Skype: ahkmuc
Fax: (089) 2 55 44 3 - 21
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alexander
Heim-Kiechle GmbH - Immobilienmarketing

Bürkleinstr. 17
80538 München-Lehel
www.ah-immobilien.info

 

Allgemeine Öffnungszeiten des Ladenlokals in der Bürkleinstr. 17, München-Lehel:
Montag bis Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

P.S. Wir sind laufend an neuen Objekten interessiert und sind Ihnen und Ihrem Bekanntenkreis gerne mit unserem professionellen Service bei der Vermarktung behilflich. Eine erfolgreiche Empfehlung honorieren wir gerne mit einer Tippgeberprovision!

Schauen Sie doch mal bei uns herein und lernen Sie uns näher kennen!
Unter www.ah-immobilien.info finden Sie unser aktuelles Angebot an Wohnungen, Grundstücken und Häusern.

Alexander Heim-Kiechle GmbH - Immobilienmarketing

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Internet: www.ah-immobilien.info

Geschäftsführer
Rebecca Heim

Amtsgericht
HR-Ort: München
HR-Nummer: HRB 143943
USt-IdNr.: 143/112/60147


Impressum

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Alexander Heim-Kiechle GmbH erhält die Auszeichung "Best Property Agents 2020" von Bellevue (www.bellevue.de)

 

Wir sind stolz darauf - zum 6. mal in Folge (2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020) - von Europas größtem Immobilien-Magazin BELLEVUE AND MORE nach Prüfung einer Fachjury das Qualitätssiegel "BEST PROPERTY AGENTS 2020" verliehen bekommen zu haben.

                                                         

Seit 2006 zeichnet BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magazin – empfehlenswerte Immobilienunternehmen aus aller Welt als

 

 

BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT aus. Bei der Vergabe der Auszeichnungen wird hoher Wert auf Kriterien wie Seriosität, Erfahrung, objektive Beratung, Marktkenntnis, Angebotsvielfalt, Angebotsqualität und After-Sales-Service gelegt.
Als einziges unabhängiges und kostenfreies Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister genießt die Auszeichnung BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT inzwischen ein beachtliches Renommee - national und international. Dazu trägt auch die jährlich wiederkehrende Überprüfung durch eine Jury bei. Nur Unternehmen, die ein kontinuierlich hohes Leistungsniveau beibehalten, dürfen sich Jahr für Jahr erneut auf die begehrte Auszeichnung freuen und das Signet in der Kundenkommunikation verwenden.

Wenn auch...

Rauchwarnmelder

Bitte beachten Sie:
Die letzten Übergangsfristen für die Erstausstattung sind zum 31.12.2017 ausgelaufen. Rauchwarnmelder sind dann in allen Wohneinheiten vorzuhalten. Die Investition durch den Eigentümer scheint in Mehrheit gewünscht. Ein Urteil des Amtsgerichts München (Az. 482 C 13922/16 WEG) vom 08.02.2017 ist berichtenswert, da der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Einzelentscheidung überlagert.

Gesund Wohnen durch richtiges Lüften und Heizen

Ein gesundes Wohnklima


Wetter und Klima hängen von verschiedenen Faktoren ab, die wir nicht verändern
können. Wir stellen unser Leben darauf ein – und kleiden uns wettergerecht. Das
Klima in Ihrer Wohnung hingegen können Sie selbst bestimmen! Die wesentlichen
Einflüsse auf Ihr Wohlbefinden sind: Temperatur, Feuchte, Zugluft und
Gerüche sowie Schadstoffe.

Hier >>> geht es zur wirklich sehr interessanten und aufschlussreichen Broschüre.

 

Quelle: https://www.dena.de/startseite/

Bundesgerichtshof schafft Klarheit bei Pflichtangaben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. Oktober entschieden, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, in Immobilienanzeigen die Pflichtangaben gemäß § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) zu machen. "Der BGH hat mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen. Das ist zu befürworten, auch wenn der IVD seinen Mitgliedern bereits seit Einführung der Vorschrift, die sich grundsätzlich nur an Verkäufer und Vermieter richtet, empfiehlt, die Angaben aus dem Energieausweis zu übernehmen. Dies dient zum einem dem Verbraucherschutz und bewahrt zum anderen vor bisher fragwürdigen Abmahnungen", kommentiert Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des IVD die Entscheidung.

Kommen Immobilienmakler dieser Verpflichtung nicht nach, handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Unterlassen, die zu einer Abmahnung und gegebenenfalls zu einer hohen Vertragsstrafe führen kann. Die erstinstanzlichen Gerichte haben die Frage, ob die Pflicht besteht, unterschiedlich entschieden. Unstreitig bleibt aber weiterhin, dass diese Pflicht nur besteht, wenn ein Energieausweis auch tatsächlich vorliegt.

 

Quelle: www.ivd.net

Mietrechtsanpassungsgesetz per 1.1.2019

Mietrechtsanpassungsgesetz per 1.1.2019

Bitte sehen Sie nachstehend die wichtigsten Reformen im Mietrecht (Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18.12.2018, BGBI I 2648):

Auskunft über die erhaltene Miete vom Vormieter

Als Vermieter müssen Sie einem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die zuvor für die Wohnung vereinbarte Miete erteilen.

Dies gilt wenn Sie:

1.    eine Miete verlangen, die über der nach der Mietpreisbremse an sich zulässigen
          Miete liegt (§556e Abs. 1 BGB – für den Fall dass...

Immobiliensuche mit ivd24

Ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie – ob Mieten oder Kaufen: Die passende Immobilie zu finden, ist oft gar nicht so leicht. Hier hilft www.ivd24immobilien.de.

 

Sie wollen mehr wissen? Dann sehen Sie sich das Imagevideo des ivd24 an. Zum Video gelangen Sie hier    

 

Ivd24 ist das Immobilienportal des IVD Immobilienverband Deutschland e.V. Nur IVD-Mitglieder – also qualifizierte und geprüfte Makler – stellen hier Immobilienangebote ein. Schein- und Lockangebote werden somit wirksam verhindert. Außerdem veröffentlichen IVD-Makler ihre Angebote auf ivd24 oft früher als auf anderen Vermarktungskanälen. Gerade auf umkämpften Immobilienmärkten ein echter Vorteil auf der Suche nach der Traumimmobilie!

Aber ivd24 hat noch mehr zu bieten:
•Das Portal ist komplett werbefrei. Ivd24 ist nur für Immobiliensuchende und Makler da und dient nicht als Plattform für Werbetreibende. Kunden werden weder durch Banner noch durch nervige Pop-ups von der Immobiliensuche abgelenkt.
•Mit der einzigartigen Vergleichsfunktion können bis zu...

Betrüger im Internet und wie Sie sich dagegen schützen können!

In der Anonymität des Internets tummeln sich leider auch einige schwarze Schafe mit betrügerischen Absichten, vor denen man sich in Acht nehmen sollte. Ob Vorkasse-Betrug, gefälschte Rechnungen oder Phishing-Mails – die Liste der Methoden ist lang. Wenn man ein paar Hinweise beachtet, kann man sich vor diesen unseriösen Praktiken schützen.

Unter dem Reiter "Service/Betrüger im Internet" finden Sie alle Informationen in einem Dokument zusammengefasst.

 

 

Quelle: www.immobilienscout24.de

Die Alexander Heim-Kiechle GmbH hat das IVD Immobilien Fortbildungs-Zertifikat erhalten!

IVD Qualittssiegel 2017 web kleinIVD Qualitaetssiegel 2016 webDas IVD-Logo steht seit Jahren für Qualität. Mit dem Eintritt in den IVD haben wir eine angemessene berufliche Qualifikation nachgewiesen, um das Logo führen zu dürfen. Mit der Anerkennung der IVD Standesregeln haben wir uns darüber hinaus dem lebenslangen Lernen verpflichtet und unseren Anspruch unterstrichen, uns ständig fachlich fort- und weiterzubilden, stets aktuelles Fachwissen gegenüber den Kunden bereit zu halten, uns permanent und umfassend über alle Gegebenheiten wirtschaftlicher und rechtlicher Natur für die Ausübung des Berufes zu informieren und mit den daraus gewonnenen Kenntnissen, Sie - unsere Kunden - fachgercht zu beraten.

Mit dem neuen Immobilien Fortbildungs-Zertifikat, einem qualitätsversprechenden Gütesiegel, zeigen wir Ihnen, dass wir uns regelmäßig mit Rechtsthemen sowie den Marktkenntnissen auseinandersetzen und fortbilden.

Gerne stehen wir auch Ihnen mit Rat und...

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