IHR OBJEKT - Vermieten, Verkaufen und Tracken

Ihr Objekt
  • Spotlight Image

    Ich möchte vermieten

    Geben Sie uns unverbindlich ein paar erste Informationen zu Ihrem Objekt. Unser Formular für die Vermietung eines Objektes finden Sie hier...

  • Spotlight Image

    Ich möchte verkaufen

    Eine Marktpreisbewertung Ihres Objektes nehmen wir kostenlos für Sie vor. Unser Formular für den Verkauf eines Objektes finden Sie hier...

Sie wollen Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen?

Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Falls Sie möchten, bitte hier anklicken und ein paar erste Informationen eingeben Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Empfehlungen an uns bringen bares Geld für Sie!

Unser Credo: Wer mit unserer Leistung zufrieden ist empfiehlt uns. Danach richten wir unsere tägliche Arbeit aus.

Empfehler/Tippgeber* honorieren wir im Erfolgsfall mit 10% unserer Vermittlungsprovision. Dies können im Einzelfall einige tausend EURO sein.

Die einzige Voraussetzung hierfür ist die Benennung eines Verkaufsobjekt bzw. eines Verkäufers oder Vermieters.

Diskretion wird zugesichert: Falls gewünscht, bleibt Ihre Identität als Tippgeber geschützt. Für uns bedeutet dies, der Eigentümer des genannten Objektes erfährt nicht Ihren Namen. Die Auszahlung der 10%igen Empfehler/Tippgeber-Provision erhalten Sie spätestens 8 Tage nach Eingang der Provisionszahlung.

Gerne dürfen Sie uns uns via e-mail, oder am Telefon, neben den Angaben zu Ihnen, die Kontaktdaten des Verkäufers und ggf. die Angaben zum Objekt bekannt geben und schon haben Sie die Voraussetzungen erfüllt. Sofern wir das Objekt bereits im Angebot haben würden wir Sie umgehen, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen hierüber informieren.

Wir bitten unser Tätigkeitsgebiet zu beachten. Dies erschließt sich auf den Großraum München, die angeschlossenen Regionen sowie das Allgäu bis zum Bodensee.

Falls Sie zum Personenkreis gehören, der einem Standesrecht unterliegt (dies sind z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.): Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass obiges Angebot zur Zahlung einer "Tippgeberprovision" nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonders geschützten Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandaten/Klienten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist derartige Provisionen zu berechnen oder anzunehmen. Selbstverständlich freuen wir uns aber über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt. Unser Dank ist in diesem Fall die Zufriedenheit Ihrer Klienten.

Wir bitten ebenfalls um Verständnis, dass wir die Tippgeberprovision nicht an die Eigentümer selbst auszahlen können. Sie werden aber mit unserer Leistung höchst zufrieden sein!