Jahresendspurt...
Liebe Interessenten,liebe Kunden,
die Tage werden kürzer, die Adventszeit steht bevor und bis Weihnachten und Silvester ist auch nicht mehr lang hin.
Kurzum wieder neigt sich ein ereignisreiches Jahr dem Ende zu.
Dunkle Herbsttage laden zum Lesen ein. Damit Ihr Lesestoff nicht ausgeht, haben wir für Sie unsere aktuelle Ausgabe unseres Immobilien-Newsletters bereitgestellt.
Auch in unserer vierten und letzten Ausgabe aus diesem Jahr haben wir wieder wichtige und interessante Informationen "Rund um die Immobilien" zusammengetragen.
Unsere Themen reichem vom vieldiskutierten "Bestellerprinzip", über den "Wintercheck", bis zu rechtlichen Fragen, die Sie als Mieter oder Eigentümer betreffen können.
Wir wünschen Ihnen aufschlussreiche Erkenntnisse und viel Spaß beim Lesen. Wie immer freuen wir uns über Ihre Rückmeldung und/oder ein „like“ auf der facebook-Seite der Alexander Heim-Kiechle GmbH.
Eine sonnige und entspannte Herbstzeit wünscht
Ihr Alexander Heim-Kiechle und Team 2art
Verfassungsrechtliche Bedenken am Gesetzentwurf zum sogenannten „Bestellerprinzip"
Der Mainzer Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen sieht gravierende verfassungsrechtliche Probleme beim Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum sog. „Bestellerprinzip" im Wohnungsvermittlungsgesetz.
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Quelle: www.ivd.net
Herbst für den Wintercheck nutzen
Der Herbst kommt – die Tage werden kürzer. Ist dann auch noch die Straßenbeleuchtung schwach, kann der Hauseingang zur Stolperfalle werden. Daher ist besonders in dieser Jahreszeit die Außenbeleuchtung zu überprüfen.
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Quelle:
Investitionsrechner - Miete oder Kauf?
Der Rechner kurz erklärt:
Der Immobilieninvestitionrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, die Vorteilhaftigkeit von Immobilieninvestitionen zu ermitteln. Dabei geht es darum zu berechnen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie sinnvoll ist und unter welchen Prämissen der Verbleib in einer Mietwohnung und der alternativen Anlage des Vermögens auf dem freien Kapitalmarkt sinnvoller ist.
Den Rechner finden Sie hier >>>
Quelle: www.ivd.net
So bringen Sie Ihre Stromrechnung auf Rekord-Tief
Spätestens, wenn die jährliche Abrechnung des Stromanbieters ins Haus flattert, schwören sich viele Verbraucher, endlich aktiv mit dem Stromsparen anzufangen, um Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen. Mit ein paar einfachen Tricks wird Stromsparen im Haushalt zum wahren Kinderspiel.
Mehr lesen Sie hier >>>
Quelle: www.myimmo.de
TV übers Internet: Vermieter muss SAT-Antenne nicht dulden
Urteil: Sind übers Internet eine Vielzahl von TV-Programmen in der Landessprache des Mieters zu empfangen, hat dieser kein Anrecht darauf, auf dem Balkon eine SAT-Antenne aufzustellen.
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Information zum Denkmalschutz verschwiegen: Makler muss Provision zurückzahlen
Ein Makler, der beim Verkauf einer Immobilie bewusst bestimmte Informationen verschweigt, muss unter Umständen im Nachhinein die Provision zurückzahlen.
Den ganzen Bericht lesen Sie hier >>>
Quelle: www.immowelt.de
Schneefanggitter genügt zum Schutz vor Dachlawinen
Hausbesitzer müssen das Dach in der Regel nur mit Schneefanggittern absichern, um ihre Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen und zu verhindern, dass Lawinen abgehen und darunter geparkte Autos beschädigt werden.
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Quelle: www.immowelt.de
Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten
Im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken wird häufig vereinbart, dass das Objekt lastenfrei, d. h. frei von Grundschulden, auf den Erwerber übertragen wird. Wird aus diesem Grund ein ursprünglich zur Finanzierung eines Grundstücks aufgenommenes (Rest-)Darlehen vor Ablauf der Laufzeit abgelöst, verlangen Kreditinstitute hierfür regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Bei einer zur Vermietung genutzten Immobilie stellt sich die Frage, ob die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden kann.
Wie der Bundesfinanzhof¹ jetzt klargestellt hat, ist dies nicht möglich, weil es insoweit an einem wirtschaftlichen Zusammenhang der Vorfälligkeitsentschädigung mit steuerbaren Vermietungseinkünften fehlt. Nach Auffassung des Gerichts ist nicht der Abschluss des Darlehensvertrages, sondern dessen vorzeitige Ablösung das „auslösende Moment"; insofern bestehe ein Veranlassungszusammenhang der Entschädigung gerade nicht mit der vormaligen Vermietung, sondern mit der Veräußerung der Immobilie.
Der Bundesfinanzhof hat damit die derzeitige Verwaltungspraxis² bestätigt, wonach eine Vorfälligkeitsentschädigung selbst dann nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden kann, wenn mit dem Veräußerungserlös eine andere steuerrelevante Einkunftsquelle (z. B. ein anderes Mietobjekt) begründet wird.
Sofern das Mietobjekt steuerbar, d. h. innerhalb der 10-jährigen „Spekulationsfrist" für private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG) verkauft wird, ist zu beachten, dass dann eine Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen bzw. als Verlustabzug für entsprechende Gewinne in das vorangegangene Jahr zurück- oder in folgende Jahre vorgetragen werden kann.³
1 - Urteil vom 11.02.2014, IX R 42/13 2 - siehe H 21.2 „Finanzierungskosten" EStH 3 - H 23 „Werbungskosten" EStH
Quelle: StB Thomas L. Span, Wettersteinplatz 1, 81547 München
Silvester Fenster geschlossen halten
Sekt und Feuerwerk gehören zu Silvester wie der Tannenbaum zu Weihnachten. Damit auf die ausgelassene Stimmung nicht ein schwerer Kater folgt, müssen jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
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Quelle: www.ivd.net
Ihr Stadtbezirk - in dieser Ausgabe: Schwabing-West
Das Herzstück dieses Stadtbezirks ist der westliche Teil der 1890 eingemeindeten Stadt Schwabing. Das noch Mitte des 19. Jahrhundert kleine Dorf avancierte bis Anfang des 20. Jahrhunderts zum Künstler-Wohnort. 1909 wurde Schwabing als eigenständiger Münchner Stadtbezirk geschaffen.
Die umfassende Reportage lesen Sie hier >>>
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