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Newsletter August 2015

 

 
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  Newsletter August 2015

  

Sommer-News!

  

Liebe Interessenten,
liebe Kunden,

 

was für einen Traumsommer wir doch dieses Jahr erleben dürfen - genießen Sie ihn mit allem was dazu gehört, denn der Herbst kommt schneller als man denkt.

Alle die jetzt ihren Urlaub antreten und/oder in die Ferien fahren wünschen wir viel Spaß, gute Erholung und eine gesunde Rückkehr. Und falls Sie zu Hause bleiben - was man bei dem aktuellen Wetter bestens verstehen kann, dann lassen Sie es sich am Abend auf Ihrer Terrasse, Balkon oder im Biergarten gutgehen.

Damit keinem langweilig wird - weder den Reisenden, noch den Daheimbleibenden - sorgen wir für die nötige Lektüre. So haben wir für Sie unseren dritten Newsletter in diesem Jahr wieder mit vielen interessanten Themen und Informationen rund um die Immobilie bestückt.

Für alle Vermieter:

Seit dem 01.06.2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten haben.

Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einem Makler einschalten.

Nachstehend finden Sie eine kleine Auswahl von Argumenten, was Ihnen durch unsere Dienstleistung erspart bleibt und die für die Vermittlung über einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen:


•Exposé-Erstellung
•100 Anrufe von Suchenden
•Anfragenmanagement
•Terminierungsstreß
•Interessenten-Schlangen im Treppenhaus
•nicht erscheinende Interessenten
•Sie müssen sich nicht um Details im Mietvertrag kümmern
•Sie benötigen keine Kenntnisse zur Erforschung der Bonität
•negative Überraschungen bei der Mieterauswahl
•verplante Abende und Wochenenden
•Kandidaten, die nur mal sehen wollen, was es fürs Geld gibt
•Verhandlungen über den Mietpreis
•negative Interessentenkritiken zu Ihrer Wohnung
•u.v.m.

Die Alexander Heim-Kiechle GmbH hat ein umfassendes Vermietungsmodell mit vier verschiedenen Wahlmöglichkeiten erarbeitet, welches wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch präsentieren.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an - wir freuen uns auf einen Termin mit Ihnen - bei uns im Lehel, bei Ihnen zu Hause oder im Vermietobjekt!

Wie immer freuen wir uns über Ihre Rückmeldung und/oder ein „like“ auf der facebook-Seite  der Alexander Heim-Kiechle GmbH.

Eine sonnige Sommer- und Urlaubszeit wünscht

Ihr Alexander Heim-Kiechle und Team 2art

 

 
Miet- und Kaufpreise auf dem Wohnimmobilienmarkt in München entkoppeln sich zunehmend
 

Das IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat am 2.07.2015 auf einer Pressekonferenz den traditionellen Marktbericht „Wohnimmobilien Miet¬objekte Bayern Frühjahr 2015" vorgestellt. Der Bericht gibt Auskunft über aktuelle Mietpreise sowie Markttrends auf dem bayerischen Mietmarkt und kann unter www.ivd-sued.net erworben werden. „Im Frühjahr 2015 konnten bayernweit erneute Anstiege auf dem Mietmarkt verzeichnet werden", so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. „Dabei lag der Mietenanstieg bei Häusern zur Miete etwas höher als bei Wohnungen." 

Weitere Informationen finden Sie hier  >>> 


Quelle:
www.ivd-sued.net 

 

 
Wohnimmobilien erreichen im Bayern-Trend erneut Höchstwerte
 
In München steigen die Preise nicht mehr mit der gleichen Dynamik wie in den Vorjahren. Das IVD-Marktforschungsinstitut des IVD Süd e.V. hat am 20.05.2015 auf einer Pressekonferenz den traditionellen Marktbericht „Wohnimmobilien Kaufobjekte Bayern Frühjahr 2015" vorgelegt. Der Bericht gibt Auskunft über aktuelle Preise sowie Markttrends auf dem bayerischen Kaufimmobilienmarkt und kann über www.ivd-sued.net erworben werden.
 
Mehr lesen Sie hier   >>>
 
 
 
 
Bewertung, Schätzung, Bilanzierung - wer benötigt was?
  
Was ist meine Immobilie wert? Diese eigentlich ganz einfache Frage erhitzt regelmäßig nicht nur die Gemüter von privaten und institutionellen Verkäufern, sondern bringt auch so manche Diskussion unter Bewertungsprofis zum Kochen. Zwischen Verkäufer und Käufer dreht sich das Ringen meist um unterschiedliche Preisvorstellungen, zwischen denen es einen Kompromiss zu finden gilt. 
 
Den ganzen Artikel lesen Sie hier  >>>
 


Quelle: www.ivd.net

 

Eigentümerwechsel: Kauf bricht Miete nicht
  
Ein Eigentümerwechsel hat für den Mieter keine Auswirkungen. Laut BGB § 566 „Kauf bricht nicht Miete" tritt der neue Eigentümer „anstelle des Vermieters in die sich (...) aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein." Demzufolge muss auch kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Der neue Eigentümer kann den bestehenden Mietvertrag nur aus einen der gesetzlich festgelegten Gründe wie zum Beispiel wegen Eigenbedarf kündigen. 

Weiteres lesen Sie hier  >>>


Quelle: www.myimmo.de

 

Vermieter müssen Beleidigungen von Mietern nicht hinnehmen – Fristlose Kündigung möglich
  
Ist das Vertrauensverhältnis durch eine ehrverletzende Äußerung tief erschüttert, kann der Vermieter ohne vorherige Abmahnung das Mietverhältnis kündigen. Eine Abwägung der Umstände ist im Einzelfall stets erforderlich.
 
Den vollständigen Artikel lesen Sie hier  >>>

Quelle:
www.ddiv.de
 
Kein Fest auf Kosten der Eigentümer
  
Gemeinschaftsfeste sind keine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 3 WEG. Zwar dienen sie dem Erhalt und der Verbesserung der Gemeinschaft, nicht aber dem Erhalt oder der Verbesserung des Gemeinschaftseigentums. Daher können diese auch nicht als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung gelten. Das hat aktuell das Amtsgericht München entschieden. Zudem ist darauf zu achten, dass Beschlüsse objektiv und normativ auszulegen sind, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der Beschlussfassenden ankommt. Ein Beschluss kann auch dann noch mittels einer Anfechtungsklage anfechtbar sein, wenn der Beschluss bereits ausgeführt wurde.
Den ganzen Bericht lesen Sie hier  >>>


Quelle:
www.ddiv.de

  

Kein Mangel der Mietsache: Rauschende Wasserleitungen im Nebenzimmer
  
Geräusche von laufendem Wasser und der Betätigung der Badezimmerarmaturen, die im angrenzenden eigenen Schlafzimmer zu hören sind, führen nicht zu einem Mietminderungsanspruch. In der Regel können nur Geräuschbelästigungen von angrenzenden fremden Wohnungen einen Mangel darstellen und die Erhöhung des Schallschutzes rechtfertigen. Vorhandene obligatorische Schallschutzvorschriften gelten nicht für den Innenbereich einer Wohnung.
 
Mehr lesen Sie hier  >>>


Quelle:
http://www.ddiv.de

  

Was ist erlaubt? Wellness in der Wohnung
Sauna, Whirlpool, Schwimmbecken – viele Menschen wollen Wellness nicht mehr nur wenige Wochen im Jahr während ihres Urlaubs genießen, sondern auch im Alltag bei sich zu Hause. Natürlich ist das nicht alles in einer kleinen Mietwohnung möglich. Für manch einen privaten Luxus benötigt man eine Immobilie mit Gartengrundstück. Eine frei stehende Wanne ist allerdings schon in etwas größeren Bädern einzubauen. 
Den ganzen Artikel lesen Sie hier  >>>


Quelle: www.myimmo.de

 

U wie Untermietvertrag
  
Wer einen Untermietvertrag abschließen möchte, muss sich vorher die Zustimmung des Vermieters einholen. Dennoch ist prinzipiell jeder berechtigt, einem zweiten seine Wohnung zur Untermiete zu überlassen. Ein Untermietvertrag wird abgeschlossen, wenn der Mieter einen Teil oder den ganzen Wohnraum an einen Dritten vermietet. Ein Untermietvertrag bezeichnet das Verhältnis zwischen einem Mieter und einer Person und einer Sache. Die Sache wird demzufolge an die Person weitervermietet.

Den ganzen Artikel lesen Sie hier  >>>

Quelle: www.myimmo.de

 

Ihr Stadtbezirk - in dieser Ausgabe: Sendling-Westpark
  
Der Stadtbezirk wird im Osten durch die S-Bahn-Linie nach Wolfratshausen und im Westen durch die Fürstenrieder-/Westendstraße begrenzt. Der Bezirk unterteil sich durch die drei Bezirksteile Mittersendling (im Osten), Land in Sonne (im Norden) und Am Waldfriedhof (im Westen). Sendling-Westpark wird von ein quer durch das Viertel verlaufende Teilstück des Mittleren Rings und den einmündenden Autobahnen der A 96 (München-Lindau) und A 95 (München-Garmisch) durchschnitten. Dies setzt die Anwohner ein hohes Maß an Umweltbelastung aus. Der Bau der Untertunnelung am Luise-Kieselbach-Platz wird jedoch zumindest im Süden des Bezirks eine Reduzierung der Schadstoffsbelastung und des Lärmes für die Anwohner mit sich bringen. Dies wirkt sich zum Teil auch bereits durch eine Höherbewertung des Immobilien in diesem Bereich aus. Mit dem Abschluß der Arbeiten wird aber nicht vor 2017 gerrechnet.
Die umfassende Reportage lesen Sie hier  >>>

  

 
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Alexander Heim-Kiechle

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Der nächste Newsletter erscheint im November 2015!