Informationen zu aktuellen Zinsen, Finanzierung, Fördermodellen, Nebenkosten beim Kauf und mehr...
Welchen Wert hat eigentlich meine Wohnung, mein Haus, mein Grundstück? Bei uns erfahren Sie es und mehr...
Was tut sich in rechtlichen und steuer- lichen Fragen zu meiner Immobilie? Hier erfahren Sie es und mehr...
Die Suche nach dem richtige Handwerker, wissenswertes zum Thema Energie. Wir unterstützen Sie und mehr...
Unser Credo: Wer mit unserer Leistung zufrieden ist empfiehlt uns. Danach richten wir unsere tägliche Arbeit aus.
Die einzige Voraussetzung hierfür ist die Benennung eines Verkaufsobjekt bzw. eines Verkäufers oder Vermieters.
Diskretion wird zugesichert: Falls gewünscht, bleibt Ihre Identität als Tippgeber geschützt. Für uns bedeutet dies, der Eigentümer des genannten Objektes erfährt nicht Ihren Namen. Die Auszahlung der 10%igen Empfehler/Tippgeber-Provision erhalten Sie spätestens 8 Tage nach Eingang der Provisionszahlung.
Gerne dürfen Sie uns uns via e-mail, oder am Telefon, neben den Angaben zu Ihnen, die Kontaktdaten des Verkäufers und ggf. die Angaben zum Objekt bekannt geben und schon haben Sie die Voraussetzungen erfüllt. Sofern wir das Objekt bereits im Angebot haben würden wir Sie umgehen, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen hierüber informieren.
Wir bitten unser Tätigkeitsgebiet zu beachten. Dies erschließt sich auf den Großraum München, die angeschlossenen Regionen sowie das Allgäu bis zum Bodensee.
* Falls Sie zum Personenkreis gehören, der einem Standesrecht unterliegt (dies sind z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.): Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass obiges Angebot zur Zahlung einer "Tippgeberprovision" nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonders geschützten Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandaten/Klienten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist derartige Provisionen zu berechnen oder anzunehmen. Selbstverständlich freuen wir uns aber über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt. Unser Dank ist in diesem Fall die Zufriedenheit Ihrer Klienten.
Wir bitten ebenfalls um Verständnis, dass wir die Tippgeberprovision nicht an die Eigentümer selbst auszahlen können. Sie werden aber mit unserer Leistung höchst zufrieden sein!
ab 1.1.2004 |
gesamte Förderhöhe in 8 Jahren |
Einkommensgrenzen |
Differenzbetrachtung |
||||
Neubau = Altbau | Neubau | Altbau | Ehegatten | Alleinstehend | Neubau | Altbau | |
Fördergrundbetrag in €/Jahr: | 1.250 | 10.000 | 10.000 | 140000 | 70000 | ||
Kinderzulage (p.a. pro Kind, mit Kinderfreibetrag): | 800 | ||||||
ohne Kind | 1.250 | 10.000 | 10.000 | 140.000 | 70.000 | -10.448 | -224 |
1 Kind | 2.050 | 16.400 | 16.400 | 170.000 | 100.000 | -10.184 | 40 |
2 Kinder | 2.850 | 22.800 | 22.800 | 200.000 | 130.000 | -9.920 | 304 |
3 Kinder | 3.650 | 29.200 | 29.200 | 230.000 | 160.000 | -9.656 | 568 |
4 Kinder | 4.450 | 35.600 | 35.600 | 260.000 | 190.000 | -9.392 | 832 |
5 Kinder | 5.250 | 42.000 | 42.000 | 290.000 | 220.000 | -9.128 | 1.096 |
6 Kinder | 6.050 | 48.400 | 48.400 | 320.000 | 220.000 | -8.864 | 1.360 |
Förderzeitraum in Jahren: | 8 | 8 | 8 |
gesamte Förderhöhe in 8 Jahren |
Einkommensgrenzen |
|||||
Neubau | Altbau | Neubau | Altbau | Ehegatten | Alleinstehende | |
Fördergrundbetrag in €/Jahr: | 2.556 | 1.278 | 20.448 | 10.224 | 163.614 | 81.807 |
Kinderzulage (p.a. pro Kind, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist): | 767 | 767 | ||||
ohne Kind | 2.556 | 1.278 | 20.448 | 10.224 | 163.614 | 81.807 |
1 Kind | 3.323 | 2.045 | 26.584 | 16.360 | 194.292 | 112.485 |
2 Kinder | 4.090 | 2.812 | 32.720 | 22.496 | 224.970 | 143.163 |
3 Kinder | 4.857 | 3.579 | 38.856 | 28.632 | 255.648 | 173.841 |
4 Kinder | 5.624 | 4.346 | 44.992 | 34.768 | 286.326 | 204.519 |
5 Kinder | 6.391 | 5.113 | 51.128 | 40.904 | 317.004 | 235.197 |
6 Kinder | 7.158 | 5.880 | 57.264 | 47.040 | 347.682 | 265.875 |
Förderzeitraum in Jahren: | 8 | 8 |
Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr des Einzugs zuzüglich der Einkünfte des Vorjahres. Auszahlung erfolgt nach Antragstellung (Steuererklärung. Erste Auszahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, alle weiteren Auszahlungen erfolgen einheitlich am 15.März.Die Kalkulationen sind nach bestem Wissen und auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten erstellt. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater für verbindliche Aussagen.