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Die letzten Übergangsfristen für die Erstausstattung sind zum 31.12.2017 ausgelaufen. Rauchwarnmelder sind dann in allen Wohneinheiten vorzuhalten. Die Investition durch den Eigentümer scheint in Mehrheit gewünscht. Ein Urteil des Amtsgerichts München (Az. 482 C 13922/16 WEG) vom 08.02.2017 ist berichtenswert, da der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Einzelentscheidung überlagert.

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