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ab 1.Januar 2004

ab 1.1.2004

gesamte Förderhöhe in 8 Jahren

Einkommensgrenzen

Differenzbetrachtung
2003-2004

  Neubau = Altbau Neubau Altbau Ehegatten Alleinstehend Neubau Altbau
Fördergrundbetrag in €/Jahr: 1.250 10.000 10.000 140000 70000    
Kinderzulage (p.a. pro Kind, mit Kinderfreibetrag): 800        
ohne Kind 1.250 10.000 10.000 140.000 70.000 -10.448 -224
1 Kind 2.050 16.400 16.400 170.000 100.000 -10.184 40
2 Kinder 2.850 22.800 22.800 200.000 130.000 -9.920 304
3 Kinder 3.650 29.200 29.200 230.000 160.000 -9.656 568
4 Kinder 4.450 35.600 35.600 260.000 190.000 -9.392 832
5 Kinder 5.250 42.000 42.000 290.000 220.000 -9.128 1.096
6 Kinder 6.050 48.400 48.400 320.000 220.000 -8.864 1.360
Förderzeitraum in Jahren: 8  8  8        

bestehende Regelung bis 31. Dezember 2003

 

gesamte Förderhöhe in 8 Jahren

Einkommensgrenzen

  Neubau Altbau Neubau Altbau  Ehegatten  Alleinstehende
Fördergrundbetrag in €/Jahr: 2.556 1.278 20.448 10.224 163.614 81.807
Kinderzulage (p.a. pro Kind, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist): 767 767        
ohne Kind 2.556 1.278 20.448 10.224 163.614 81.807
1 Kind 3.323 2.045 26.584 16.360 194.292 112.485
2 Kinder 4.090 2.812 32.720 22.496 224.970 143.163
3 Kinder 4.857 3.579 38.856 28.632 255.648 173.841
4 Kinder 5.624 4.346 44.992 34.768 286.326 204.519
5 Kinder 6.391 5.113 51.128 40.904 317.004 235.197
6 Kinder 7.158 5.880 57.264 47.040 347.682 265.875
Förderzeitraum in Jahren: 8 8        

Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr des Einzugs zuzüglich der Einkünfte des Vorjahres. Auszahlung erfolgt nach Antragstellung (Steuererklärung. Erste Auszahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, alle weiteren Auszahlungen erfolgen einheitlich am 15.März.Die Kalkulationen sind nach bestem Wissen und auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten erstellt. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater für verbindliche Aussagen.

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