SERVICE - Wichtige Informationen für Sie

Service
  • Spotlight Image

    Rund um´s Geld

    Informationen zu aktuellen Zinsen, Finanzierung, Fördermodellen, Nebenkosten beim Kauf und mehr...

  • Spotlight Image

    Immobilienbewertung

    Welchen Wert hat eigentlich meine Wohnung, mein Haus, mein Grundstück? Bei uns erfahren Sie es und mehr...

  • Spotlight Image

    Recht & Steuern

    Was tut sich in rechtlichen und steuer- lichen Fragen zu meiner Immobilie? Hier erfahren Sie es und mehr...

  • Spotlight Image

    Rund um´s Objekt

    Die Suche nach dem richtige Handwerker, wissenswertes zum Thema Energie. Wir unterstützen Sie und mehr...

Checklisten

Nachfolgend haben wir eine Reihe an interessanten Checklisten für Sie zusammengestellt.

 

Durch Clicken auf die jeweilige Liste öffnet sich das PDF und steht Ihnen zur Verwendung zur Verfügung.

 

 

 

Erläuterungen zum Widerruf

Seit dem 13.06.2014 gilt ein neues Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (gem. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, BGBI. I. 2013, S. 3642, 3663) Informationspflicht nach § 312 d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246 a § 21 Abs. 2 S. 2 EGBGB.

Hiernach haben Sie, als Verbraucher, das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. 

Da wir unsere Dienstleistung erst nach Ablauf der 14-täigen Widerrufsfrist erbringen können, sprich auch erst mit Ablaufen dieser Frist ein Exposéversand an Sie erfolgen kann, müssen Sie uns gegenüber nach Ihrer Immobilienanfrage erklären, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten und wir für Sie sofort tätig werden sollen.

Hier finden Sie umfangreiche Kundeninformationen des IVD. 

 

Nachfolgend haben wir für Sie zusätzlich noch eine Zusammenfassung bereitgestellt, die Ihnen die vorgenannte Situation nochmals verdeutlichen soll.

Klicken Sie auf den nachfolgenden Button.

 

 

 

 

 

Quelle: www.ivd.net

 

 

Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln am Markt.

 

Seit dem 01.06.2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten haben.

Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einem Makler einschalten.

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie eine Broschüre, die alle für Sie vorteilhaften Gründe auflistet, die für die Vermittlung über einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen.

Nachstehendes bleibt Ihnen durch unsere Dienstleistung erspart: 

  • Exposé-Erstellung
  • 100 Anrufe von Suchenden
  • Anfragenmanagement
  • Terminierungsstreß
  • Interessenten-Schlangen im Treppenhaus
  • nicht erscheinende Interessenten
  • Sie müssen sich nicht um Details im Mietvertrag kümmern
  • Sie benötigen keine Kenntnisse zur Erforschung der Bonität
  • negative Überraschungen bei der Mieterauswahl
  • verplante Abende und Wochenenden
  • Kandidaten, die nur mal sehen wollen, was es fürs Geld gibt
  • Verhandlungen über den Mietpreis
  • negative Interessentenkritiken zu Ihrer Wohnung
  • u.v.m.

Die Alexander Heim-Kiechle GmbH hat ein Vermietungsmodell mit vier verschiedenen Wahlmöglichkeiten erarbeitet, welches wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch präsentieren.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an - wir freuen uns auf einen Termin mit Ihnen - bei uns im Lehel, bei Ihnen zu Hause oder im Vermietobjekt!

  

 

 

 

Quelle: www.ivd.net

 

 

Newsletter Mai 2013

 

 

Mai 2013
  Gewerbeimmobilien | Wohnimmobilien | Ihr Objekt | Service | Über uns

  

Hallo Frühling!

  

 

Liebe Interessenten,
liebe Kunden und Freunde der Alexander Heim-Kiechle GmbH- Immobilienmarketing! 

 

Hier ist er wieder, der Frühling. Genau so frisch wie das Grün, dass sich endlich an den Bäumen  und Sträuchern zeigt, ist das "Outfit" unseres Newsletters sowie unserer Homepage. 

Wir haben wieder viele interessante Themen rund um die Immobilie für Sie zusammengetragen und wir wünschen Ihnen viel Freude und Spaß beim Lesen.

Und schauen Sie doch mal auf unserer neuen Homepage vorbei >>>

 

Ihr Alexander Heim-Kiechle und das Team 2art

Bayern senkt Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

Am 17.4. hat Bayern als erstes Bundesland die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beschlossen – zunächst nur für München. Demnach kann innerhalb von drei Jahren die Wohnraummiete nur noch um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden statt wie bisher um 20 Prozent. Möglich wird die Änderung durch das neue Mietrechtsänderungsgesetz, das zum 1. Mai 2013 in Kraft treten wird  >>> 

 

Quelle: www.ivd.net

 
 
Fit für den Frühling
Hauseigentümer müssen sich selbst um die Instandhaltung und Erneuerung von Haus und Garten kümmern. Der Frühling ist die richtige Zeit dafür. Der IVD rät, gründliche Inspektionen und gegebenenfalls Instandsetzungsarbeiten während der ersten warmen Tage in Angriff zu nehmen.  >>>

 

Quelle: www.ivd.net

 

 

Bundesgerichtshof erleichtert Vermietern Kündigung
Die Kündigung eines Mieters wegen Zahlungsrückständen ist bereits dann möglich, wenn dieser mit einer Monatsmiete und einem Cent im Zahlungsverzug ist und die Verzugsdauer mindestens einen Monat beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 107/12). Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter eine ordentliche und nicht eine fristlose Kündigung ausspricht. Mehr lesen Sie hier   >>>

 

Quelle: www.immowelt.de

 

 

Wiedereinführung der degressiven AfA
Die Wiedereinführung der degressiven AfA ist ein wichtiges Mittel den Wohnungsbau anzukurbeln
Der IVD begrüßt die von der Bayerischen Staatsregierung angedachte Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung. IVD Süd-Vorstandsvorsitzender Erik Nothhelfer sieht hierin ein wichtiges Mittel den in Immobilien-Brennpunkten stagnierenden Wohnungsbau endlich wieder voranzutreiben. Mehr lesen Sie hier
   >>>

 

Quelle: www.ivd-sued.net

 

 

Risikobereitschaft der Deutschen beim Immobilienkauf steigt
Trotz steigender Immobilienpreise würden sich immer mehr Deutsche für den Kauf einer Immobilie höher verschulden. Das zeigt die Analyse von über 23.500 Kreditanfragen an das Baufinanzierungsportal von ImmobilienScout24. Den ganzen Artikel lesen Sie hier    >>>

 

Quelle: www.ddiv.de

 

 

Studie zur energetischen Sanierung sorgt für Wirbel
Wärmedämmung lohnt sich nicht. Diese Meldung tauchte in der letzten Woche in vielen Medien auf und bezog sich auf eine Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens Prognos. Dieses hatte im Auftrag der deutschen Förderbank KfW die Kosten-Nutzen-Bilanz für die Sanierung von Gebäuden untersucht. Die Ergebnisse sorgten für widersprüchliche Meldungen in den Medien. Den kompletten Bericht finden Sie hier    >>>

 

Quelle: www.ddiv.de

 

 

 

Erbe haftet nicht uneingeschränkt für Mietschulden
Mit Urteil vom 23.01.2013 (VIII ZR 68/12) hat der BGH entschieden, dass der Erbe eines verstorbenen Mieters nicht mit seinem eigenen Vermögen für die Miete einstehen muss, wenn der Erbe das Sonderkündigungsrecht aus § 564 Satz 2 BGB ausübt. Nach der Entscheidung ist in einem solchen Fall die Beschränkung der Haftung auf die Erbmasse zulässig. Das Urteil lesen Sie hier   >>>

 

Quelle: www.ivd.net

 

 

Rauchwarnmelder in Neubauten in Bayern Pflicht
In Bayern müssen seit 1. Januar 2013 neu gebaute Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis 31.12.2017. Bis dann müssen Eigentümer auch alle anderen Wohnungen nachrüsten. Den Gesetzestext finden Sie hier   >>>

 

Quelle: www.ddiv.de

 

 

BFW unterstützt Wiedereinführung der Eigenheimzulage
BFW unterstützt Vorstoß der CSU zur Wiedereinführung / Eigenheimzulage ist Förderung mit breiter gesellschaftspolitscher Wirkung.

Die CSU macht sich für die Wiedereinführung der 2006 abgeschafften Eigenheimzulage stark. Den ganzen Bericht lesen Sie hier   >>>

Quellen:

www.bfw-bund.de und www.verbaende.com

 

 

Berücksichtigung von Leerstand in der Steuererklärung
Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind auch während der Zeit des Leerstands unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar. Mehr lesen Sie hier  >>>

 

Quelle: www.bethgeundpartner.de

Inhalt
Bayern senkt Kappungsgrenze
Fit für den Frühling
BGH erleichtert Kündigung
Wiedereinführung degressive AfA
Risikobereitschaft der Deutschen steigt
Energetische Sanierung sorgt für Wirbel
Erbe haftet nicht ungeschränkt
Rauchwarnmelder in Bayern Pflicht
BFW unterstützte Pläne zur Wiedereinführung der Eigenheimzulage
Berücksichtigung von Leerstand in der Steuererklärung
Alexander Heim-Kiechle

Tel: (089) 2 55 44 3 - 0
Skype: ahkmuc
Fax: (089) 2 55 44 3 - 21
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alexander
Heim-Kiechle GmbH - Immobilienmarketing

Bürkleinstr. 17
80538 München-Lehel
www.ah-immobilien.info

 

Allgemeine Öffnungszeiten des Ladenlokals in der Bürkleinstr. 17, München-Lehel:
Montag bis Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

P.S. Wir sind laufend an neuen Objekten interessiert und sind Ihnen und Ihrem Bekanntenkreis gerne mit unserem professionellen Service bei der Vermarktung behilflich. Eine erfolgreiche Empfehlung honorieren wir gerne mit einer Tippgeberprovision!

Schauen Sie doch mal bei uns herein und lernen Sie uns näher kennen!
Unter www.ah-immobilien.info finden Sie unser aktuelles Angebot an Wohnungen, Grundstücken und Häusern.

Alexander Heim-Kiechle GmbH - Immobilienmarketing

Bürkleinstr. 17
80538 München-Lehel
Tel: (089) 2 55 44 3 - 0
Skype: ahkmuc
Fax: (089) 2 55 44 3 - 21
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.ah-immobilien.info

Geschäftsführer
Rebecca Heim

Amtsgericht
HR-Ort: München
HR-Nummer: HRB 143943
USt-IdNr.: 143/112/60147


Impressum

  | Datenschutz
Wenn Sie keine weiteren Nesletter von uns empfangen möchten,
senden Sie uns bitte eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  

 

Email an uns

Kooperationen

Versicherungskammer Bayern

Versicherungskammer Bayern

Ein Stück Sicherheit.

Zum Portal...

Bundesverband

Bundesverband

der Immobilienberater, Makler...

Zum Portal...

Golfpark

Golfpark

München-Aschheim

Zum Portal...

Kinderbrücke Allgäu e.V.

Kinderbrücke Allgäu e.V.

Unterstützung von Kindern durch Akuthilfe...

Zum Portal...