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Newsletter Februar 2017

 

 
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  Newsletter Februar 2017

  

Auf in ein spannendes Jahr 2017!

  

Liebe Interessenten,
liebe Kunden und Freunde der Alexander Heim-Kiechle GmbH- Immobilienmarketing!

Kaum hat das Jahr begonnen, ist auch schon der erste Monat in dem noch jungen Jahr 2017 vorüber.

Dennoch möchten wir es an dieser Stelle nicht versäumen, Ihnen noch alle guten Wünsche für die kommenden 11 Monate mit auf den Weg zu geben.

Wir sind gespannt, was 2017 alles bereit hält. Eines steht jetzt schon fest: dieses Jahr wird es einige Veränderungen geben - nicht zuletzt durch die Wahlen in den U.S.A.

Andere Fragen sind noch offen:

*Werden die Immobilienpreise weiter steigen?
*Wie verhält sich das Zinsniveau für Immobilienfinanzierungen?
*Wie sichere ich mir den Finanzierungszins für mein in 2,3 oder 4 Jahren zur Zinsanpassung anstehendes Darlehen?
*Ist der Immobilienkauf zu derart hohen Preisen (wie in München) tatsächlich "alternativlos"?

Anfangen werden wir sogleich mit unserem ersten Newsletter für dieses noch junge Jahr. Auf drei weitere in 2017 können Sie sich noch freuen.
Die Inhalte werden alle, selbstverständlich in gewohnter Art und Weise, rund um die Immobilienthematik kreisen.

Wir wünschen Ihnen aufschlussreiche Erkenntnis und viel Spaß beim Lesen.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat wieder zur Seite und werden Sie mit zahlreichen Informationen - rund um die Immobilie - bedienen.

Wie immer freuen wir uns über Ihre Rückmeldung und/oder ein „like" auf der facebook-Seite der Alexander Heim-Kiechle GmbH.

Mögen alle Veränderungen positiv für Sie verlaufen, kommen Sie gut durch den Restwinter und freuen Sie sich auf einen baldigen Frühling!

Ihr Alexander Heim-Kiechle

 

 

Immobilienjahr 2017: Ein Ausblick
 

Die Höhere Umzugspauschale, teurer Strom und Rauchmelderpflicht in weiteren Bundesländern: Das Jahr 2017 bringt für Mieter, Käufer, Vermieter und Eigentümer einige Änderungen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick..

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick finden Sie hier  >>>


Quelle:
www.immowelt.de

  

Wohnkostenreport 2016: Eigentum schlägt Miete um über 40%
 
Eigenheim oder Miete? Das ist unverändert eine der wichtigsten Fragen in Sachen Immobilien. Der ACCENTRO-IW-Wohnkostenreport 2016 hat darauf eine klare Antwort. Im Schnitt ist der Erwerb von Wohneigentum demnach um über 40% billiger als Mieten. Allerdings werde das Nachfrageverhalten durch zahlreiche Hürden wie Regulierungsmaßnahmen gebremst.
 
Den gesamten Bericht lesen Sie hier  >>>
 
 
  
Erneuerung Einbauküche: Aufwendungen nicht sofort abziehbar
  
Spüle und Herd sind keine Gebäudebestandteile. Die gesamte Einbauküche stellt mitsamt den Küchengeräten ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut dar, das über 10 Jahre abzuschreiben ist. 
 
Zum gesamten Artikel gelangen Sie hier   >>>
 


Quelle: www.ivd.net

 

Das Vorkaufsrecht des Mieters bei Wohnungsüberlassung während der Wohnungseigentumsbegründung
  
Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach § 577 I 1 Alt. 1 BGB, wenn nach Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an den Dritten verkauft wird (Senat, BGH, NJW 2006, 1869 Rn. 10; BGHZ 199, 136 = NZM 2014, 133 Rn. 5). Dass vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter die für die Aufteilung in Wohnungseigentum erforderliche Teilungserklärung (§ 8 WEG) bereits notariell beurkundet worden ist, hindert das Entstehen des Vorkaufsrechts nach dieser Alternative nicht, weil die Teilung erst mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher wirksam wird. 

Näheres finden Sie hier  >>>


Quelle:
www.ivd-sued.net

 

Die Teilungserklärung: Inhalte, Besonderheiten, Fallstricke
  
Wenn Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus einzeln verkauft werden, muss eine Teilungserklärung vorliegen. Käufer sollten die Regelungen genau studieren, denn sie bilden nicht nur das Gerüst für die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer, sondern können diese im schlechtesten Fall auch benachteiligen.
 
Den gesamten Artikel finden Sie hier  >>>
 
Mietvertrag für Garage oder Stellplatz: Vertragsdetails unter der Lupe
  
Wer einen Stellplatz oder eine Garage für sein Fahrzeug mietet, sollte beim Mietvertrag auf die genaue Vertragsgestaltung achten. Denn wird ein separater Garagenmietvertrag abgeschlossen, hat der Mieter in der Regel weniger Rechte, als würde der Stellplatz gemeinsam mit einer Wohnung gemietet werden.
 
 Alle Informationen finden Sie hier  >>>


Quelle:
www.immowelt.de

  

Besichtigungsrecht des Vermieters
  
Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter dagegen kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.
 
Den gesamten Artikel finden Sie hier  >>>


Quelle:
www.mieterbund.de

  

Immobilien und Scheidung: Wie trennt sich Deutschland?
Eine Wohnimmobilie ist für Ehepaare der zentrale Lebensmittelpunkt, Zuhause für die gemeinsamen Kinder und zusätzlich ein nicht unbeträchtlicher Vermögenswert, der für die Altersvorsorge extrem wichtig ist. Genau deshalb geht es bei einer Scheidung und dem damit verbundenen Streit um die Immobilie immer sehr emotional zu. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen die Ergebnisse der Studie und geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fragen zu den Themen Immobilien im Scheidungsfall, die eng mit Fragen des Familienrechts, Steuerrechts, Immobilienrechts und Erbrechts verknüpft sind. 
Den umfangreichen Bericht lesen Sie hier >>>
Wasserleitungen modernisieren
  
Ein Komplettaustausch ist nicht immer notwendig. Wenn das Wasser nicht mehr klar aus der Armatur sprudelt, könnte Ihre Wasserleitung defekt sein. Dann ist schnelles Handeln gefragt, denn wenn es zu einem Rohrbruch kommt, drohen erhebliche Schäden.

Tipps und Sanierungsmöglichkeiten lesen Sie hier  >>>

Quelle: www.immobilienscout24.de

 

Ihr Stadtbezirk - in dieser Ausgabe: Bogenhausen
  
Der Stadtbezirk befindet sich am nordöstlichen Teil der Stadt. Er wird im Westen durch die Isar, im Nordosten durch die Stadtgrenze und im Süden von der Prinzregenten, der Grillparzer- und der Einsteinstraße sowie von den Gleisanlagen ostlich des Leuchtenbergringes begrenzt. Der Bezirk Bogenhausen umfasst die Bezirksteile Alt-Bogenhausen, Parkstadt Bogenhausen, Herzogpark, Oberföhring, Englschalking, Johanneskirchen und Daglfing. Der Nordostabschnitt des Mittleren Rings trennt Alt-Bogenhausen von den übrigen Bezirksteilen und markiert auch den zeitlichen Bruch zur Nachkriegsentwicklung im Stadtbezirk.
Die umfassende Reportage lesen Sie hier  >>>

  

 
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Alexander Heim-Kiechle

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Bürkleinstr. 17
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www.ah-immobilien.info

 
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Der nächste Newsletter erscheint im Mai 2017!