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Wir haben unsere Newsletter mit der Ausgabe Mai 2018 eingestellt

 

 
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  Newsletter Mai 2018

  

Welch ein genialer Frühling!

 

Liebe Interessenten,

liebe Kunden und Freunde der Alexander Heim-Kiechle GmbH- Immobilienmarketing!

Die Tage werden länger, die Abende milder und so wünschen wir Ihnen Ihre Freizeit auch im Freien, beim Sport, im Garten oder am See verbringen zu können.


Es ist einiges im Umbruch. Die Alexander Heim-Kiechle GmbH hat seit 01.04.2018 eine neue Adresse. Diese lautet nun:


   Alexander Heim-Kiechle GmbH
   Brunnerstraße 7 d
   85540 Haar bei München

Unsere sonstigen Kontaktdaten wie Email-Adressen und die Telefonnummer 089-2554430 bleiben bestehen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in Haar und von dort aus, wie gewohnt zur Ihrer Verfügung, falls Sie Fragen, Wünsche, Aufträge rund um die Immobilie haben - wir freuen uns auf den nächsten Kontakt.

Aber nicht nur das, sondern auch die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)steht in den Startlöchern. Weiteres hierzu finden Sie gleich in unserem ersten Punkt dieses Newsletters sowie weitere spannende Themen (hier rechts, und im nachfolgenden Text.

Wie immer freuen wir uns über Ihre Rückmeldung und/oder ein „like" auf der facebook-Seite der Alexander Heim-Kiechle GmbH.

Haben Sie Fragen, Anregungen oder gar einen Vermarktungsauftrag (Vermietung oder Verkauf, Wohnen oder Gewerbe) oder interessiert Sie einfach der aktuelle Wert der in Ihrem Besitz befindlichen Immobilie?

Rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Genießen Sie den herrlichen
Frühling und seine Blütenpracht!

Ihr

Alexander Heim-Kiechle

P.S. Natürlich dürfen Sie, das werden wir immer wieder einmal gefragt, unseren Newsletter an Freunde und Interessierte weiter leiten - für die Zustellung benötigen wir ab dem 25. Mai 2018 aber dann die individuelle Zustimmung des Empfängers.

 

 

 
 
Änderungen zum Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (gültig ab 25.05.2018)
 

Der 25. Mai 2018 hat offenbar das Zeug zu einem wahren Schicksalstag. Schenkt man den unüberhörbaren Unkenrufen Glauben, tritt er sogar hinter den Tag des Jahrtausendwechsels zurück. Jener Tag, an dem Flugzeuge vom Himmel fallen sollten, weil unsicher war, ob die Mikrochips den Datumswechsel auf das Jahr 2000 verkraften werden. Letztlich ist die Welt nicht im Chaos versunken. So wird es auch am 25. Mai 2018 sein, also dem Tag, ab dem in Europa mit der Datenschutzgrundverordnung ein weitgehend einheitliches Datenschutzrecht (DSGVO) anzuwenden ist. Auch wenn die Aufregung um die neue DSGVO deutlich überzogen ist, bedeutet dies nicht, dass man das neue Datenschutzrecht allzu gelassen nehmen sollte. Es gibt einige Maßnahmen, die man sofort ergreifen sollte oder besser gesagt, bereits ergriffen haben sollte, da diese weitgehend schon das bisherige Bundesdatenschutzgesetz und seine Nebengesetze vorgesehen haben.

Den ganzen Artikel finden Sie hier  >>>


Quelle: www.ivd.net

  

 
Schere zwischen Immobilienpreisen und Inflation klafft weit auseinander
 
Der bulwiengesa-Immobilienindex 2018 beschreibt zum 42. Mal in Folge die Immobilienpreisentwicklung in Deutschland. Die Methodik und die lange Reihe, in dem er erhoben wird, machen ihn zu einem Gradmesser für nachhaltige Entscheidungen in Immobilienmarkt, Stadtentwicklung und Geldpolitik. Die Daten fließen unter anderem in die Preisindizes der Deutschen Bundesbank ein. Der segmentübergreifende Gesamtindex verzeichnete 2017 ein Plus von 5,7%. Damit weist der bulwiengesa-Immobilienindex nun seit 13 Jahren in Folge ein positives Vorzeichen auf. In den letzten fünf Jahren lag das jährliche Plus sogar stets über 4,5%. Die Schere zwischen Immobilienpreiszuwachs und Inflationsrate (+1,8%) bleibt damit zudem weit geöffnet.
 
Den gesamten Bericht lesen Sie hier  >>>
 
 
  
 
Studie zum Wohneigentum: Deutschland wohnt sich arm
  
Im internationalen Vergleich liegt die Wohneigentumsquote in Deutschland auf einem sehr niedrigen Niveau. Nach den Daten des europaweiten Zensus 2011 lagen von den einbezogenen Ländern lediglich die Schweiz und Schweden noch niedriger. Die-ser Unterschied lässt sich sicher nicht nur aus den Besonderheiten staatlicher Regu-lierung und Besteuerung des Wohnens und der Wohnfinanzierung erklären, sondern auch aus der Konstellation des Arbeitsmarktes und anderer Lebens- und Politikberei-che, die mit dem Wohnungsmarkt im Allgemeinen und der Bildung von selbstgenutz-tem Wohneigentum im Besonderen in Wechselwirkung stehen.
 
Den vollständigen Artikel lesen Sie hier   >>>
 


Quelle: www.ivd.net

 

 
Der Grundsteuer-Hammer und seine Folgen
  
Das Bundesverfassungsgericht hat es tatsächlich getan: die Grundsteuer in Deutschland ist gekippt. Das derzeitige Gesetz ist verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Das Urteil wird nicht nur in der Immobilienbranche heiß diskutiert. Neben Forderungen gibt es auch erste Prognosen zu den Gewinnern und Verlieren des Urteils. 

Näheres finden Sie hier  >>>


Quelle:
www.immmocompact.de

 

Sommerzeit ist Gewitterzeit – der IVD rät zur Vorsorge beim Eigenheim
  
Heftige Gewitterniederschläge haben in jüngster Zeit in Teilen von Deutschland enorme Schäden an Häusern und in Wohnungen verursacht. In den kommenden Tagen drohen erneut Gewitter. "Die Gewitterwahrscheinlichkeit ist im Sommer fünfmal höher als in den Wintermonaten. Doch mit der richtigen Vorsorge ist das Eigenheim effektiv geschützt", erklärt Sun Jensch, Geschäftsführerin des Immobilienverband Deutschland (IVD). Aufgrund des Klimawandels gewinnt das Thema Hochwasserschutz zunehmend an Bedeutung. "Besonders bei Neubauten lassen sich sinnvolle Schutzmaßnahmen treffen, um teuren Schäden vorzubeugen", sagt Jensch.
 
Den gesamten Artikel finden Sie hier  >>>

Quelle:
www.ivd.net
 
 
BGH-Urteil stärkt Vermieter bei Schäden an Mietwohnungen
  
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich in einem aktuellen Fall mit der Frage beschäftigen, ob ein Vermieter von seinem Mieter Schadensersatz nur verlangen kann, wenn er ihm zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat – und ist dabei zu einem klaren Urteil gekommen. Eine vorherige Fristsetzung ist demnach nicht notwendig.
 
Den kompletten Bericht lesen Sie hier  >>>


Quelle:
www.immocompact.de

  

Was man bei der Gartennutzung alles bedenken muss
  
Viele Menschen können es kaum erwarten. Wenn sich nach einem langen Winter die ersten Sonnenstrahlen zeigen und die Temperaturen nach oben klettern, dann wollen sie unbedingt möglichst viel Zeit im Freien verbringen. Wer einen Gartenzugang hat – egal, ob als Eigentümer oder Mieter -, der kann sich glücklich schätzen. Er hat Gelegenheit, das Frühjahr und den Sommer auszukosten. Hier gibt es neun Urteile, die Sie kennen sollten:
 
Den ganzen Artikel finden Sie hier  >>>


Quelle:
www.immocompact.de

  

Wenn der Mieter über Schimmel klagt
Wenn der Mieter über Schimmel klagt, herrscht auf beiden Seiten Unsicherheit. Die jeweiligen Parteien schieben sich die Schuld zu. Ein klischeehaftes Denken will die Ursache schnell gefunden haben: Ein baulicher Mangel oder das falsche Wohnverhalten der Mieter ist schuld. Doch tatsächlich liegt die Ursache nie so klar auf der Hand. 
Den ganzen Artikel lesen Sie hier >>>


Quelle:
 www.immocompact.de  
 

 
Vermieter dürfen keinen Haustürschlüssel zurückhalten
  
Wird ein Haus komplett vermietet darf der Vermieter nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt keinen Haustürschlüssel zurückbehalten. Die Frankfurter Richter haben der Klage eines Mieters auf Herausgabe der Schlüssel stattgegeben. In dem vorliegenden Fall wollte der Vermieter einen der drei vorhandenen Schlüssel für sich behalten, um in Notsituationen in das Haus gelangen.

Den Artikel finden Sie hier  >>>

Quelle: www.immocompact.de

 

Ihr Stadtbezirk - in dieser Ausgabe:
Untergiesing-Harlaching
  
Der Stadtbezirk ist der südlichste Bezirk Münchens rechts der Isar.  Er verbindet so unterschiedliche Wohngegenden wie das ehemalige Arbeiterviertel Untergiesing und Giesing, sowie das Villenviertel Harlaching. Die Stadt München grenzt mit diesem Bezirk im Süden an die weiten Waldflächen des Perlacher Forstes an (Bild oben). Im Westen ist Untergiesing-Harlaching durch die Isar begrenzt.
Die umfassende Reportage lesen Sie hier  >>>

  

 
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www.ah-immobilien.info

 
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