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Wir sind stolz darauf - zum 6. mal in Folge (2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020) - von Europas größtem Immobilien-Magazin BELLEVUE AND MORE nach Prüfung einer Fachjury das Qualitätssiegel "BEST PROPERTY AGENTS 2020" verliehen bekommen zu haben.
Seit 2006 zeichnet BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magazin – empfehlenswerte Immobilienunternehmen aus aller Welt als
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT aus. Bei der Vergabe der Auszeichnungen wird hoher Wert auf Kriterien wie Seriosität, Erfahrung, objektive Beratung, Marktkenntnis, Angebotsvielfalt, Angebotsqualität und After-Sales-Service gelegt.
Als einziges unabhängiges und kostenfreies Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister genießt die Auszeichnung BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT inzwischen ein beachtliches Renommee - national und international. Dazu trägt auch die jährlich wiederkehrende Überprüfung durch eine Jury bei. Nur Unternehmen, die ein kontinuierlich hohes Leistungsniveau beibehalten, dürfen sich Jahr für Jahr erneut auf die begehrte Auszeichnung freuen und das Signet in der Kundenkommunikation verwenden.
Wenn auch Sie oder Ihr Freundes-/Bekanntenkreis sich von unserem "Best Property-Service" überzeugen möchten, freuen wir uns auf Ihren Kontakt mit uns, denn
verkaufen / vermieten / beraten,
ist unser Geschäft, wenn es um Wohn- oder Gewerbe-Immobilien geht!
In der Anonymität des Internets tummeln sich leider auch einige schwarze Schafe mit betrügerischen Absichten, vor denen man sich in Acht nehmen sollte. Ob Vorkasse-Betrug, gefälschte Rechnungen oder Phishing-Mails – die Liste der Methoden ist lang. Wenn man ein paar Hinweise beachtet, kann man sich vor diesen unseriösen Praktiken schützen.
Unter dem Reiter "Service/Betrüger im Internet" finden Sie alle Informationen in einem Dokument zusammengefasst.
Quelle: www.immobilienscout24.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. Oktober entschieden, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, in Immobilienanzeigen die Pflichtangaben gemäß § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) zu machen. "Der BGH hat mit seiner Entscheidung Klarheit geschaffen. Das ist zu befürworten, auch wenn der IVD seinen Mitgliedern bereits seit Einführung der Vorschrift, die sich grundsätzlich nur an Verkäufer und Vermieter richtet, empfiehlt, die Angaben aus dem Energieausweis zu übernehmen. Dies dient zum einem dem Verbraucherschutz und bewahrt zum anderen vor bisher fragwürdigen Abmahnungen", kommentiert Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des IVD die Entscheidung.
Kommen Immobilienmakler dieser Verpflichtung nicht nach, handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Unterlassen, die zu einer Abmahnung und gegebenenfalls zu einer hohen Vertragsstrafe führen kann. Die erstinstanzlichen Gerichte haben die Frage, ob die Pflicht besteht, unterschiedlich entschieden. Unstreitig bleibt aber weiterhin, dass diese Pflicht nur besteht, wenn ein Energieausweis auch tatsächlich vorliegt.
Quelle: www.ivd.net
Das IVD-Logo steht seit Jahren für Qualität. Mit dem Eintritt in den IVD haben wir eine angemessene berufliche Qualifikation nachgewiesen, um das Logo führen zu dürfen. Mit der Anerkennung der IVD Standesregeln haben wir uns darüber hinaus dem lebenslangen Lernen verpflichtet und unseren Anspruch unterstrichen, uns ständig fachlich fort- und weiterzubilden, stets aktuelles Fachwissen gegenüber den Kunden bereit zu halten, uns permanent und umfassend über alle Gegebenheiten wirtschaftlicher und rechtlicher Natur für die Ausübung des Berufes zu informieren und mit den daraus gewonnenen Kenntnissen, Sie - unsere Kunden - fachgercht zu beraten.
Mit dem neuen Immobilien Fortbildungs-Zertifikat, einem qualitätsversprechenden Gütesiegel, zeigen wir Ihnen, dass wir uns regelmäßig mit Rechtsthemen sowie den Marktkenntnissen auseinandersetzen und fortbilden.
Gerne stehen wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir freuen uns auf Sie!