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Newsletter Mai 2013

 

 

Mai 2013
  Gewerbeimmobilien | Wohnimmobilien | Ihr Objekt | Service | Über uns

  

Hallo Frühling!

  

 

Liebe Interessenten,
liebe Kunden und Freunde der Alexander Heim-Kiechle GmbH- Immobilienmarketing! 

 

Hier ist er wieder, der Frühling. Genau so frisch wie das Grün, dass sich endlich an den Bäumen  und Sträuchern zeigt, ist das "Outfit" unseres Newsletters sowie unserer Homepage. 

Wir haben wieder viele interessante Themen rund um die Immobilie für Sie zusammengetragen und wir wünschen Ihnen viel Freude und Spaß beim Lesen.

Und schauen Sie doch mal auf unserer neuen Homepage vorbei >>>

 

Ihr Alexander Heim-Kiechle und das Team 2art

Bayern senkt Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

Am 17.4. hat Bayern als erstes Bundesland die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beschlossen – zunächst nur für München. Demnach kann innerhalb von drei Jahren die Wohnraummiete nur noch um maximal 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden statt wie bisher um 20 Prozent. Möglich wird die Änderung durch das neue Mietrechtsänderungsgesetz, das zum 1. Mai 2013 in Kraft treten wird  >>> 

 

Quelle: www.ivd.net

 
 
Fit für den Frühling
Hauseigentümer müssen sich selbst um die Instandhaltung und Erneuerung von Haus und Garten kümmern. Der Frühling ist die richtige Zeit dafür. Der IVD rät, gründliche Inspektionen und gegebenenfalls Instandsetzungsarbeiten während der ersten warmen Tage in Angriff zu nehmen.  >>>

 

Quelle: www.ivd.net

 

 

Bundesgerichtshof erleichtert Vermietern Kündigung
Die Kündigung eines Mieters wegen Zahlungsrückständen ist bereits dann möglich, wenn dieser mit einer Monatsmiete und einem Cent im Zahlungsverzug ist und die Verzugsdauer mindestens einen Monat beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 107/12). Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter eine ordentliche und nicht eine fristlose Kündigung ausspricht. Mehr lesen Sie hier   >>>

 

Quelle: www.immowelt.de

 

 

Wiedereinführung der degressiven AfA
Die Wiedereinführung der degressiven AfA ist ein wichtiges Mittel den Wohnungsbau anzukurbeln
Der IVD begrüßt die von der Bayerischen Staatsregierung angedachte Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung. IVD Süd-Vorstandsvorsitzender Erik Nothhelfer sieht hierin ein wichtiges Mittel den in Immobilien-Brennpunkten stagnierenden Wohnungsbau endlich wieder voranzutreiben. Mehr lesen Sie hier
   >>>

 

Quelle: www.ivd-sued.net

 

 

Risikobereitschaft der Deutschen beim Immobilienkauf steigt
Trotz steigender Immobilienpreise würden sich immer mehr Deutsche für den Kauf einer Immobilie höher verschulden. Das zeigt die Analyse von über 23.500 Kreditanfragen an das Baufinanzierungsportal von ImmobilienScout24. Den ganzen Artikel lesen Sie hier    >>>

 

Quelle: www.ddiv.de

 

 

Studie zur energetischen Sanierung sorgt für Wirbel
Wärmedämmung lohnt sich nicht. Diese Meldung tauchte in der letzten Woche in vielen Medien auf und bezog sich auf eine Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens Prognos. Dieses hatte im Auftrag der deutschen Förderbank KfW die Kosten-Nutzen-Bilanz für die Sanierung von Gebäuden untersucht. Die Ergebnisse sorgten für widersprüchliche Meldungen in den Medien. Den kompletten Bericht finden Sie hier    >>>

 

Quelle: www.ddiv.de

 

 

 

Erbe haftet nicht uneingeschränkt für Mietschulden
Mit Urteil vom 23.01.2013 (VIII ZR 68/12) hat der BGH entschieden, dass der Erbe eines verstorbenen Mieters nicht mit seinem eigenen Vermögen für die Miete einstehen muss, wenn der Erbe das Sonderkündigungsrecht aus § 564 Satz 2 BGB ausübt. Nach der Entscheidung ist in einem solchen Fall die Beschränkung der Haftung auf die Erbmasse zulässig. Das Urteil lesen Sie hier   >>>

 

Quelle: www.ivd.net

 

 

Rauchwarnmelder in Neubauten in Bayern Pflicht
In Bayern müssen seit 1. Januar 2013 neu gebaute Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis 31.12.2017. Bis dann müssen Eigentümer auch alle anderen Wohnungen nachrüsten. Den Gesetzestext finden Sie hier   >>>

 

Quelle: www.ddiv.de

 

 

BFW unterstützt Wiedereinführung der Eigenheimzulage
BFW unterstützt Vorstoß der CSU zur Wiedereinführung / Eigenheimzulage ist Förderung mit breiter gesellschaftspolitscher Wirkung.

Die CSU macht sich für die Wiedereinführung der 2006 abgeschafften Eigenheimzulage stark. Den ganzen Bericht lesen Sie hier   >>>

Quellen:

www.bfw-bund.de und www.verbaende.com

 

 

Berücksichtigung von Leerstand in der Steuererklärung
Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind auch während der Zeit des Leerstands unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar. Mehr lesen Sie hier  >>>

 

Quelle: www.bethgeundpartner.de

Inhalt
Bayern senkt Kappungsgrenze
Fit für den Frühling
BGH erleichtert Kündigung
Wiedereinführung degressive AfA
Risikobereitschaft der Deutschen steigt
Energetische Sanierung sorgt für Wirbel
Erbe haftet nicht ungeschränkt
Rauchwarnmelder in Bayern Pflicht
BFW unterstützte Pläne zur Wiedereinführung der Eigenheimzulage
Berücksichtigung von Leerstand in der Steuererklärung
Alexander Heim-Kiechle

Tel: (089) 2 55 44 3 - 0
Skype: ahkmuc
Fax: (089) 2 55 44 3 - 21
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alexander
Heim-Kiechle GmbH - Immobilienmarketing

Bürkleinstr. 17
80538 München-Lehel
www.ah-immobilien.info

 

Allgemeine Öffnungszeiten des Ladenlokals in der Bürkleinstr. 17, München-Lehel:
Montag bis Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

P.S. Wir sind laufend an neuen Objekten interessiert und sind Ihnen und Ihrem Bekanntenkreis gerne mit unserem professionellen Service bei der Vermarktung behilflich. Eine erfolgreiche Empfehlung honorieren wir gerne mit einer Tippgeberprovision!

Schauen Sie doch mal bei uns herein und lernen Sie uns näher kennen!
Unter www.ah-immobilien.info finden Sie unser aktuelles Angebot an Wohnungen, Grundstücken und Häusern.

Alexander Heim-Kiechle GmbH - Immobilienmarketing

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Internet: www.ah-immobilien.info

Geschäftsführer
Rebecca Heim

Amtsgericht
HR-Ort: München
HR-Nummer: HRB 143943
USt-IdNr.: 143/112/60147


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    Die Konditionen für Immobilienfinanzierungen gehören aktuell zu den günstigsten der vergangenen 50 Jahre.Das kann sich allerdings bald Mehr...
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    Welche staatlichen Fördermodelle gibt es denn? Nachstehend sehen Sie die bis 31.12.2005 gültige Eigenheimförderung. Weiter Informationen finden Mehr...
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    Nutzen Sie unsere erweiterten Kompetenzen! 15 Jahre Bank- und Finanzdienstleister-Erfahrung machen uns zum geeigneten Ansprechpartner auch für Mehr...
  • Die (Neben-)Kosten des Immobilienkaufs +

    Beim Kauf eines Grundstückes gibt es feste und variable Kosten, die von dem Zustand des Grundstückes beim Mehr...
  • 1

ab 1.Januar 2004

ab 1.1.2004

gesamte Förderhöhe in 8 Jahren

Einkommensgrenzen

Differenzbetrachtung
2003-2004

  Neubau = Altbau Neubau Altbau Ehegatten Alleinstehend Neubau Altbau
Fördergrundbetrag in €/Jahr: 1.250 10.000 10.000 140000 70000    
Kinderzulage (p.a. pro Kind, mit Kinderfreibetrag): 800        
ohne Kind 1.250 10.000 10.000 140.000 70.000 -10.448 -224
1 Kind 2.050 16.400 16.400 170.000 100.000 -10.184 40
2 Kinder 2.850 22.800 22.800 200.000 130.000 -9.920 304
3 Kinder 3.650 29.200 29.200 230.000 160.000 -9.656 568
4 Kinder 4.450 35.600 35.600 260.000 190.000 -9.392 832
5 Kinder 5.250 42.000 42.000 290.000 220.000 -9.128 1.096
6 Kinder 6.050 48.400 48.400 320.000 220.000 -8.864 1.360
Förderzeitraum in Jahren: 8  8  8        

bestehende Regelung bis 31. Dezember 2003

 

gesamte Förderhöhe in 8 Jahren

Einkommensgrenzen

  Neubau Altbau Neubau Altbau  Ehegatten  Alleinstehende
Fördergrundbetrag in €/Jahr: 2.556 1.278 20.448 10.224 163.614 81.807
Kinderzulage (p.a. pro Kind, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist): 767 767        
ohne Kind 2.556 1.278 20.448 10.224 163.614 81.807
1 Kind 3.323 2.045 26.584 16.360 194.292 112.485
2 Kinder 4.090 2.812 32.720 22.496 224.970 143.163
3 Kinder 4.857 3.579 38.856 28.632 255.648 173.841
4 Kinder 5.624 4.346 44.992 34.768 286.326 204.519
5 Kinder 6.391 5.113 51.128 40.904 317.004 235.197
6 Kinder 7.158 5.880 57.264 47.040 347.682 265.875
Förderzeitraum in Jahren: 8 8        

Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr des Einzugs zuzüglich der Einkünfte des Vorjahres. Auszahlung erfolgt nach Antragstellung (Steuererklärung. Erste Auszahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, alle weiteren Auszahlungen erfolgen einheitlich am 15.März.Die Kalkulationen sind nach bestem Wissen und auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten erstellt. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater für verbindliche Aussagen.

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