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Newsletter November 2013

 

 
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  Newsletter November 2013

  

Herbstzeit ist Lesezeit!

  

Liebe Interessenten,
liebe Kunden,

 

viel hat sich bewegt, viel hat sich getan in diesem Jahr - wir meinen es war ein Gutes - und bald ist jenes auch schon wieder vorüber.

Den letzten Newsletter für dieses Jahr haben wir für Sie wieder mit interessanten Themen rund um die Immobilie bestückt. Wir wünschen Ihnen aufschlussreiche Erkenntnisse und viel Spaß beim Lesen.

 

Ihr Alexander Heim-Kiechle


Herbstcheck: So rüsten Sie Ihr Haus für den Winter
 

Die Temperaturen sinken, die Tage werden kürzer und auch die Uhren wurden bereits umgestellt. Für Hauseigentümer wird es höchste Zeit, sich auf den Winter einzustellen. „Die Nässe und Kälte der Herbst- und Wintermonate setzen früher oder später jedem Bauwerk zu. ... Um Schäden und Gefahrenquellen rechtzeitig vor Wintereinbruch ausfindig machen und beseitigen zu können, sollte das Haus jetzt einer gründlichen Inspektion unterzogen werden".

Den ganzen Artikel lesen Sie hier  >>>

Quelle: www.ivd.net

 

Die neue Energiesparverordnung EnEV 2014
  
Die Bundesregierung hat eine Novelle der Energieeinsparverordnung beschlossen. Mit der EnEV 2014 drohen ab nächstem Jahr erhöhte gesetzliche Vorgaben. Die Folge: Neue Häuser müssen künftig noch härtere Effizienzstandards erfüllen. Was ist Fakt, was kommt auf gewerbliche Anbieter, Bauherren, Verwalter und Investoren zu?
  

Ausführliche Informationen finden Sie hier  >>> 

Quelle: www.immobilienscout24.de


Reform des Maklerrechts
  
Unser Tenor:
Die Alexander Heim-Kiechle GmbH  unterstützt und fordert die Umsetzung der RICS Vorschläge zur Änderung des Maklerrechts.

Lesen Sie mehr hier  >>>  oder hier  >>>  

Quellen:
www.ddiv.de
www.immobilien-zeitung.de

Checkliste für Kapitalanleger
  
Ein Wohnungskauf ist für die meisten Menschen die größte Anschaffung ihres Lebens. Ob die Investition zum gewünschten Erfolg führt, hängt wesentlich von den Entscheidungen des Käufers ab.

Mehr lesen Sie hier   >>> 

Quelle: www.ivd.net

 
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
  
Ab 1. Oktober gilt das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“. Durch das Gesetz sollen Käufer von Immobilien und Grundstücken besser vor übereilten Vertragsabschlüssen geschützt werden. Sie haben nun ein Recht darauf, ihre Vertragsunterlagen zwei Wochen vor dem vereinbarten Notartermin zu erhalten.

Mehr lesen Sie hier  >>>

Den Gesetzestext finden Sie hier >>>  

 

Struktureller Leerstand kann zu steuerlichen Nachteilen führen
  
Eigentümer von leerstehenden Immobilien können bestimmte Aufwendungen wie Grundsteuer, Versicherung oder Schuldzinsen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen – zumindest dann, wenn eine sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Dass längerer Leerstand unter bestimmten Umständen dafür sorgen kann, dass diese auch ohne Zutun des Eigentümers wegfällt, entschied nun der Bundesfinanzhof.
Den kompletten Artikel lesen Sie hier >>>  

Quelle: www.immowelt.de

 
Steigende Zinsen
  
Baugeld wird wieder teurer. Viele Familien wollen deshalb jetzt noch schnell ein Haus oder eine Wohnung erwerben. Experten warnen jedoch vor Panikkäufen. Sie wissen: Höhere Zinsen lassen die Immobilienpreise automatisch purzeln.

Den kompletten Bericht finden Sie hier >>>   

Quelle: www.manager-magazin.de

 
Kosten für Wohnen: RICS
Zunahme der Ausgaben für Wohnen in Europa trotz Wirtschaftskrise. RICS veröffentlicht „The Housing Sector in Europe – Household Consumption long-term and during the crisis“: Die wohnungsbezogenen Ausgaben in Europa sind die einzigen haushaltbezogenen Ausgabenpositionen, die im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise im Gegensatz zu anderen Konsumkomponenten und BIP-Trends nicht gesunken sind.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier >>>

Quelle: www.ddiv.de 

 
SEPA: Europäisches Lastschriftverfahren
  
Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar. SEPA wird am 1. Februar 2014 eingeführt.

Mehr zum neuen Zahlungsverkehr finden Sie
hier   >>>

Quelle: www.sepadeutschland.de

 
Aktuelles zur Kabelweitersendung in Mehrfamilienhäusern
  
Gemäß §§ 87, 20, 20 b des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind alle Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, die über das hausinterne Kabelnetz eines Mehrparteienhauses Wohnungen mit privaten Fernseh- und/oder Hörfunkprogrammen versorgen, vergütungs- und lizenzpflichtig?
Fragen und Antworten finden Sie hier  >>>
 
Frist für Legionellenprüfung und Montage von Wärmezählern endet in acht Wochen

  

Ende dieses Jahres enden gleich zwei Fristen, die Immobilienverwalter wie Eigentümer einhalten müssen: Zum einen ist eine Prüfung der Trinkwasser-installationen auf Legionellen in allen gewerblich genutzten Gebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietshäusern erforderlich. Zum anderen müssen zusätzliche Wärmezähler bei Heizungen eingebaut werden, die auch Warmwasser bereitstellen.

Den ganzen Artikel finden Sie hier >>>

Quelle: www.ddiv.de
Inhalt
Alexander Heim-Kiechle

Tel: (089) 2 55 44 3 - 0
Skype: ahkmuc
Fax: (089) 2 55 44 3 - 21
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alexander
Heim-Kiechle GmbH - Immobilienmarketing

Bürkleinstr. 17
80538 München-Lehel
www.ah-immobilien.info

 
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ab 1.Januar 2004

ab 1.1.2004

gesamte Förderhöhe in 8 Jahren

Einkommensgrenzen

Differenzbetrachtung
2003-2004

  Neubau = Altbau Neubau Altbau Ehegatten Alleinstehend Neubau Altbau
Fördergrundbetrag in €/Jahr: 1.250 10.000 10.000 140000 70000    
Kinderzulage (p.a. pro Kind, mit Kinderfreibetrag): 800        
ohne Kind 1.250 10.000 10.000 140.000 70.000 -10.448 -224
1 Kind 2.050 16.400 16.400 170.000 100.000 -10.184 40
2 Kinder 2.850 22.800 22.800 200.000 130.000 -9.920 304
3 Kinder 3.650 29.200 29.200 230.000 160.000 -9.656 568
4 Kinder 4.450 35.600 35.600 260.000 190.000 -9.392 832
5 Kinder 5.250 42.000 42.000 290.000 220.000 -9.128 1.096
6 Kinder 6.050 48.400 48.400 320.000 220.000 -8.864 1.360
Förderzeitraum in Jahren: 8  8  8        

bestehende Regelung bis 31. Dezember 2003

 

gesamte Förderhöhe in 8 Jahren

Einkommensgrenzen

  Neubau Altbau Neubau Altbau  Ehegatten  Alleinstehende
Fördergrundbetrag in €/Jahr: 2.556 1.278 20.448 10.224 163.614 81.807
Kinderzulage (p.a. pro Kind, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist): 767 767        
ohne Kind 2.556 1.278 20.448 10.224 163.614 81.807
1 Kind 3.323 2.045 26.584 16.360 194.292 112.485
2 Kinder 4.090 2.812 32.720 22.496 224.970 143.163
3 Kinder 4.857 3.579 38.856 28.632 255.648 173.841
4 Kinder 5.624 4.346 44.992 34.768 286.326 204.519
5 Kinder 6.391 5.113 51.128 40.904 317.004 235.197
6 Kinder 7.158 5.880 57.264 47.040 347.682 265.875
Förderzeitraum in Jahren: 8 8        

Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr des Einzugs zuzüglich der Einkünfte des Vorjahres. Auszahlung erfolgt nach Antragstellung (Steuererklärung. Erste Auszahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, alle weiteren Auszahlungen erfolgen einheitlich am 15.März.Die Kalkulationen sind nach bestem Wissen und auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten erstellt. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater für verbindliche Aussagen.

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