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Newsletter Februar 2016

 

 
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  Newsletter Februar 2016

  

Auf geht´s in ein neues Jahr...

  

Liebe Interessenten,
liebe Kunden der Alexander Heim-Kiechle-Immobilienmarketing GmbH,

 

die Zeit vergeht wie im Fluge, denn schon ist der erste Monat noch jungen Jahr 2016 um.

Zeit für uns, Sie mit unserem ersten Newsletter in diesem Jahr zu versorgen.

Wir haben uns bemüht, in gewohnter Art und Weise, für Sie wieder viele Informationen rund um das Thema „Immobilien" zusammenzustellen.

So wünschen wir Ihnen mit unserem ersten Newsletter für 2016 eine spannende Lektüre, aufschlussreiche Erkenntnisse und viel Spaß beim Lesen.

Wie immer freuen wir uns über Ihre Rückmeldung und/oder ein „like“ auf der facebook-Seite  der Alexander Heim-Kiechle GmbH.

Eine schöne Zeit wünscht

Ihr

Alexander Heim-Kiechle und das Team 2art

 

 
Immobilienjahr 2016: Das ändert sich für Eigentümer, Vermieter und Mieter
 

- Energieeinsparverordnung (EnEV) - höhere Anforderungen an den Neubau seit 1. Januar
- Mietpreisbremse - weitere Länder ziehen nach
- Mehr Verbraucherschutz durch Sachkundenachweis
- Mietrechtsnovelle - zweites Paket 

Ausführliche Informationen finden Sie hier  >>> 


Quelle:
www.ivd.net

 

 
Dämmung der obersten Geschossdecke
 
Bestimmte ungedämmte oder nicht genügend gedämmte oberste Decken - oder alternativ das darüberliegende Dach - müssen ab 2016 entsprechend gedämmt sein.
 
Den ganzen EnEV-Kalender finden Sie hier   >>>
 
 
 
 
10-Prozent-Toleranzgrenze bei Wohnflächenabweichung gekippt - BGH korrigiert eigene Rechtsprechung
  
Der Bundesgerichtshof hat seine eigene Rechtsprechung korrigiert. Für Wohnflächenabweichungen gilt nicht mehr generell eine 10-prozentige Toleranzgrenze. Bei Mieterhöhungen gilt jetzt die tatsächliche Wohnfläche – egal, welche Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, und egal, wie hoch die prozentuale Abweichung ist", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige BGH-Urteil (BGH VIII ZR 266/14). 
 
Den ganzen Bericht lesen Sie hier  >>>
 


Quelle: www.mieterbund.de

 

Schnee und Eiszapfen auf dem Dach: Darauf müssen Hausbesitzer im Winter achten
  
Schnee, Eis, Frost: Fast hätte man gar nicht mehr damit gerechnet, aber jetzt hat es der Winter doch noch geschafft. Das raue Winterwetter hat allerdings nicht nur Auswirkungen auf die Menschen, auch dem Haus kann es Probleme machen. 

Den ganzen Artikel lesen Sie hier  >>>


Quelle:
www.immowelt.de

 

Das können Mieter von der Steuer absetzen
  
Haushaltshilfe, Winterdienst, Treppenhaus-Reinigung: Mieter können viele Kosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Ein Überblick über die Posten, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können.
 
Einen Überblick über die Posten, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können finden Sie hier  >>>
 
Rechtzeitigkeit von Mietzahlungen
  
Über die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung bis zum dritten Werktag unter Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen und Sonnabenden (Samstagen) lesen Sie hier  >>>


Quelle:
www.praxisverband.de und www.bvfi.de

  

Keine Pflicht für Eigentümer an Eigentümerversammlung teilzunehmen
  
Verlässt ein Wohnungseigentümer vorzeitig die Eigentümerversammlung und führt er damit die Beschlussunfähigkeit der Versammlung herbei, kann er sich dennoch im Rahmen einer Anfechtungsklage auf die fehlende Beschlussfähigkeit berufen. Dass ein solches Verhalten nicht treuwidrig ist, bestätigte jüngst das Amtsgericht Neumark.
 
Den ganzen Artikel lesen Sie hier  >>>


Quelle:
www.ddiv.de

  

Grundbuch: Kein Einsichtsrecht für Miteigentümer
Absicherung Wie das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschied, haben Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, das vollständige Wohnungsgrundbuch eines anderen Eigentümers einzusehen. Bei Wohngeldrückständen ist lediglich der Verwalter befugt, Einsicht in das entsprechende Grundbuch zu nehmen. Die für eine Beschlussfassung zur Anspruchdurchsetzung nötigen Informationen darf er allerdings den anderen Wohnungseigentümern übermitteln. 
Den ganzen Bericht lesen Sie hier  >>>


Quelle:
 www.ddiv.de
 

Index- und Staffelmiete zu Zeiten der Mietpreisbremse
  
In Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, dürfen Vermieter bei einer Neuvermietung nur noch die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent verlangen. Mit einem Indexmietvertrag kann der Vermieter die Regelung jedoch teilweise umgehen. Und auch Staffelmieten können einem Vermieter in manchen Fällen langfristig zu Mieten über dem ortsüblichen Niveau verhelfen.

Den ganzen Vergleich finden Sie hier  >>>

Quelle: www.immowelt.de

 

Ihr Stadtbezirk - in dieser Ausgabe: Neuhausen-Nymphenburg
  
Der Bezirk erstreckt sich vom Innenstadtrand im Osten bis zum Schloss Nymphenburg mit seinem Schlosspark im Westen und reicht in seiner Nord-Süd-Ausdehnung vom Biedersteiner Kanal bis zu den Gleisanlagen Hauptbahnhof-Pasing. Der Bezirk ist in sechs Teile untergliedert: im Westen umfasst er den größten Bezirksteil Nymphenburg und reicht über Neuhausen und Dom Pedro zu den kleineren Bezirksteilen St. Vinzenz, Alter Kaserne und Oberwiesenfeld im Osten.
Die umfassende Reportage lesen Sie hier  >>>

  

 
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www.ah-immobilien.info

 
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