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Newsletter August 2016

 

 
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  Newsletter August 2016

  

Urlaubsvergnügen...

  

Liebe Interessenten,
liebe Kunden und Freunde der Alexander Heim-Kiechle GmbH- Immobilienmarketing!

 

Jucheee! Es ist soweit: Sommer – Sonne – Urlaubszeit!

So schön es ist, gibt es einiges zu beachten, wenn Sie sich auf den Weg in die lang ersehnten Ferien machen.

Lassen Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung belebt. Bitten Sie einen Nachbarn, die Rollläden morgens zu öffnen und abends wieder zu schließen. Oder Sie steuern dies mit einer Zeitschaltuhr oder haben Sie hier bereits über z.B. eine Somfy-Rolladensteuerung (Tahoma-Box) und WLAN Vorsorge getroffen? Denn ein dauerhafter Verschluss der Rollläden zeigt den Einbrechern, dass möglicherweise keiner zuhause ist.

Auch der Briefkasten sollte regelmäßig geleert und im besten Fall das Zeitungsabo für diese Zeit abgemeldet werden. Ein voller und überquellender Briefkasten ist ein Zeichen dafür, dass niemand zuhause ist. Statusmeldungen in den sozialen Netzwerken sollten Sie vermeiden – u. U. geben Sie so potentiellen Einbrechern direkt eine Einladung zu Ihnen nach Hause.

Weiterhin beachtenswertes zum Thema Urlaub lesen Sie in unserem 3. Newsletter 2016!

Unser Newsletter enthält wieder in gewohnter Art und Weise viele Informationen rund um das Thema „Immobilien".

An dieser Stelle möchten wir nochmals auf das mittlerweile seit gut einem Jahr existierende Immobilienportal www.ivd24immobilien.de hinweisen. Dieses Portal steht ausschließlich Mitgliedern des Immobilienverbandes zur Verfügung. Durch die Einschränkung des Anbieterfeldes auf IVD-Mitglieder wird gewährleistet, dass alle Anbieter bekannt sind und auch real existieren. Klassische Betrugsmaschen mit gefälschten Anbieterdaten und Scheinobjekten können somit ausgeschlossen werden. Probieren Sie es aus und werfen Sie einen Blick hinein bei www.ivd24immobilien.de!  

Wie immer freuen wir uns über Ihre Rückmeldung und/oder ein „like“ auf der facebook-Seite  der Alexander Heim-Kiechle GmbH.

Eine schöne, sonnige, erholsame Urlaubszeit wünscht

Ihr

Alexander Heim-Kiechle und das Team 2art

 

 
IVD-Erschwinglichkeitsindex und Immobilienmarkt in Europa
 

Die Preise für eine Immobilie sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, dennoch war Wohneigentum nie so erschwinglich wie heute. Mit einem aktuellen Indexwert von 140,42 erreicht der vom IVD erstellte Erschwinglichkeitsindex einen Höchststand.

Ausführliche Informationen finden Sie hier  >>> 

Zum Immobilienmarkt in Europa geht´s hier entlang >>>


Quelle:
www.ivd.net sowie www.deloitte.com

 

 
Geldwäschegesetz: So vermeiden Makler hohe Strafen
 
Das Geldwäschegesetz soll dabei helfen, kriminelle Strukturen und Terrorismus zu bekämpfen. Weil Immobiliengeschäfte grundsätzlich für Geldwäsche missbraucht werden können, verpflichtet der Staat Makler zur Mithilfe.
 
Den gesamten Artikel lesen Sie hier   >>>
 
 
 
 
Urlaubszeit: Die wichtigsten Hinweise
  
Die Ferien- und Urlaubszeit in Deutschland beginnt, was die als reiselustig bekannten Deutschen oftmals in die Ferne zieht. Wer zur Miete wohnt und für längere Zeit verreist, muss dennoch seiner sogenannten Obhutspflicht für seine Wohnung nachkommen. Das bedeutet, dass der Mieter die Verantwortung für die ihm überlassene Mietsache auch während seiner Abwesenheit trägt. 
 
Den ganzen Bericht lesen Sie hier  >>>
 


Quelle: www.ivd.net

 

Richtig um- und anmelden: Fragen und Antworten zum Bundesmeldegesetz
  
Jeder Mensch  In Deutschland herrscht Meldepflicht. Wer innerhalb des Landes umzieht, muss seinen neuen Wohnort der Meldebehörde vor Ort mitteilen. Die Adresse wird gespeichert und im Personalausweis vermerkt. Bis 1. November 2015 war dies über die Meldegesetze der Bundesländer geregelt. Seither gilt ein neues Meldegesetz. Mieter müssen jetzt unter anderem eine Wohnungsgeberbestätigung von ihrem Vermieter einholen und dem Amt vorlegen. Das neue Gesetz hat aber auch einige Fragen aufgeworfen. 

Die wichtigsten Antworten finden Sie hier  >>>


Quelle:
www.immowelt.de

 

Pflichtverletzungen des Mieters können die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen
  
Ist ein Mieter nachweislich für Schimmelbefall in seiner Wohnung verantwortlich, leugnet er dies aber nachdrücklich, kann dies ein Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses darstellen. Dies urteilte jüngst der BHG.
 
Den gesamten Fall lesen Sie hier  >>>

Quelle:
www.ddiv.de
 
Gewerbliche Nutzung der Wohnung: wann Mietern Ärger droht
  
Wer in seiner Mietwohnung unerlaubt einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht oder ohne Genehmigung untervermietet, riskiert unter Umständen die fristlose Kündigung. In manchen Fällen muss der Vermieter aber eine gewerbliche Nutzung oder einen Untermieter erlauben. Viele Mieter arbeiten von zu Hause aus. Doch Vorsicht: Denn gerade in der Mietwohnung ist nicht alles erlaubt. In der Regel dürfen Mieter ihre Wohnung nur zu Wohnzwecken nutzen. Anderweitige Nutzungen – zum Beispiel eine gewerbliche – muss der Vermieter erst erlauben. Es gibt aber auch Ausnahmen.
 
 Den ausführlichen Artikel finden Sie hier  >>>


Quelle:
www.immowelt.de

  

Falsche Wohnungsgröße im Mietvertrag
  
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV 2004) bildet die Grundlage für die Ermittlung der Wohnfläche. Hier ist festgelegt, welche Flächen zur Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung herangezogen werden. Ganz klar, Räume innerhalb einer Wohnung wie z. B. Küche, Bad oder Flur zählen zur Wohnfläche. Prinzipiell gehören auch Dachschrägen oder Raumteile mit Höhen von weniger als 2 Metern dazu. Sie werden allerdings prozentual angerechnet – genau wie Balkone, Terrassen, unbeheizte Wintergärten etc. Erfahren Sie im Detail, was zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen wird.
 
Alle Informationen finden Sie hier  >>>


Quelle:
www.immobilienscout24.de

  

Kosten für die Grünpflege nicht immer umlegbar
Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 33/15) urteilte über die Umlegbarkeit von Kosten für die Pflege von Garten- und Außenflächen, wenn diese frei zugänglich sind und einen öffentlichen Charakter besitzen. Die Kläger sind Mieter einer Wohnung der Beklagten. Bei den Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2009 bis 2011 haben die Kläger Gutschriften errechnet, welche jeweils mit der Monatsmiete verrechnet wurden. Die errechneten Gutschriften basieren auf der Annahme der Kläger, dass die Positionen Pflege Außenanlage, Hauswart, Straßenreinigung/Winterdienst sowie Wartung Druckerhöhung und Blitzschutzanlage als nicht umlegbare Betriebskosten anzusehen sind. 
Zum vollständigen Artiktel gelangen Sie hier  >>>


Quelle:
 www.ddiv.de  
 

Milder Winter schont den Geldbeutel
  
Zum dritten Mal in Folge hat Deutschland einen überdurchschnittlich warmen Winter erlebt. Die Temperaturen lagen im Durchschnitt um 1,5 Grad über dem langjährigen Mittel. Daraus resultierend liegt der Heizenergieverbrauch um 14,1 Prozent unter dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen 10 Jahre. Das geht aus einer Auswertung des BRUNATA-METRONA-Heizenergiemonitors hervor.

Den ganzen Arikel lesen Sie hier  >>>

Quelle: www.brunata-metrona.de

 

Ihr Stadtbezirk - in dieser Ausgabe: Milbertshofen-Am Hart
  
Der Stadtbezirk bildet einen relativ schmalen Streifen zwischen Ingolstädter- und Schleißheimer Straße, von der Stadtgrenze im Norden bis zum Petuelring, einem Teilstück der Mittleren Rings, im Süden. Er umfasst im Südwesten den Bezirksteil Am Riesenfeld mit dem Olympiadorf, im Südosten Milbertshofen und im Norden den Bezirksteil Am Hart.Die 1913 in München eingemeindete Stadt Milbertshofen umfasst auch große Industrieansiedlungen. Dazu gehört vor allem das große Gelände des BMW-Stammwerkes an der Dostlerstraße. Infolge der frühzeitigen Industrialisierung ist hier eine Mischbebauung von Industrie, Gewerbe und Wohnen (mit einem hohen Anteil an Sozialbauten) entstanden.
Die umfassende Reportage lesen Sie hier  >>>

  

 
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Alexander Heim-Kiechle

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